Dienstag 18. Mai 2010
Erster nationaler Homeoffice-Day der Schweiz
Bericht SF 10vor10 vom 18. Mai 2010:
Wenn Herr und Frau Angestellte in bequemen Pantoffeln von zu Hause aus die Büroarbeit erledigen können und dabei noch Energie sparen, dann nennt man das neudeutsch: Homeoffice.
Weiteres Thema: "Freiwillig verpflichtet"
Bundesrat Moritz Leuenberger am Jubiläum 200 Jahre Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, Kongresshaus Zürich am 12. Juni 2010
Was heisst eigentlich "gemeinnützig"?
Gemäss Wikipedia ist "gemeinnützig" ein "wohltätiger Akt" oder eine "Spende".
Deswegen lautet die heute gängige Definition: "Gemeinnützig ist, was wir von den Steuern abziehen können!"
Folglich sind auch die Fifa oder das WEF gemeinnützig und die Begründung ist glasklar: Weil die beiden Organisationen keine Steuern zahlen, sind sie gemeinnützig.
Die vollen Steuern bezahlen zu müssen, empfindet man hingegen nicht als gemeinnützig, sondern als gemein.
Die Forschung definiert Gemeinnützigkeit schon etwas differenzierter als Wikipedia. Sie bestehe entweder in
- freiwilliger Arbeit,
- im Spenden von Geld oder Naturalien oder darin,
- seinen guten Ruf in den Dienst einer Sache zu stellen - oder sein Prestige.
Erlauben diese Kriterien einem Bundesrat, hier bei Ihnen Gemeinnützigkeit zu vertreten?
Von einem guten Ruf kann nach dem GPK-Bericht kaum mehr gesprochen werden und Prestige ist nach den Medienkommentaren auch keines mehr vorhanden.
Eine Spende erwarten Sie heute von einem Vertreter des Bundesrates gewiss nicht. Sie wissen, in letzter Zeit spendet der Bundesrat eigentlich nur noch für Banken.
Naturalien? Da ist es ja eher umgekehrt. Der Bund erhält Naturalien von der SGG, Wiesen z.B., wie das Rütli.
Es bleibt nur noch die freiwillige Arbeit.
In der Tat nehme ich mir die Zeit für Ihr Jubiläum aus freiem Willen. Sie haben mich zwar verpflichtet, aber ich liess mich auch gerne verpflichten und fühle mich heute so, wie Ihr Jubiläumsband heisst: "Freiwillig verpflichtet."
Direkte Hilfe und systemische Politik
Dass ich um die Legitimation des Bundesrates ringe, den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit zu entsprechen, kommt nicht von ungefähr.
Für eine Regierung in einer Demokratie ist es ein Selbstverständnis, dass sie im Dienste der Gemeinnützigkeit arbeitet. Sie erlässt gesetzliche Normen für das Gemeinwohl. In der Schweiz gibt ihr dies auch die Bundesverfassung vor: ?Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen?.
Für das Wohl des Schwachen setzen sich sowohl die Regierungen als auch die Bürgerinnen und Bürger ein. Systemisch die Regierungen, mit praktischer Einzelhilfe die Bürger.
Um diese beiden Brennpunkte kreist die sozialpolitische Diskussion wie eine Ellipse, und zwar spätestens seit der französischen Revolution.
Eine indirekte Folge der französischen Revolution war 21 Jahre später die Entstehung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG). Wie zahlreiche andere Vereine und Gesellschaften war sie eine Gründung eines neuen, selbstbewussten Bürgertums, das die Ideen der Aufklärung verbreiten wollte, nämlich
"Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit!"
Diese Parole aufklärerischer Dreifaltigkeit wollte
- Freiheit vor willkürlichem Despotismus, also die Abschaffung des ständischen Feudalstaat
- Gleichheit zwischen Bürgern und Aristokraten, also das Wohl der Schwachen stärken, und sie wollte
- Brüderlichkeit. Diese begriff die Demokratie nicht nur als eine Staatsform, sondern als ein Ideal, wie wir Menschen für einander Verantwortung wahrnehmen sollen. In dieser Brüderlichkeit steckt also bereits das, was wir heute als private Gemeinnützigkeit bezeichnen.
Nach und nach, und oft erst nach einigem Blutvergiessen, entstanden überall in Europa die demokratischen Nationalstaaten.
Und seither führen wir in verschiedenen Varianten stets dieselbe Diskussion:
Wie weit geht die Aufgabe des Staates, die Ungleichheiten zwischen Bürgerinnen und Bürger auszugleichen? In welchem Ausmass soll der Staat Armut beseitigen und in welchem Ausmass soll dies durch brüderliche Hilfe oder durch andere private Auffangnetze gemildert werden? Und soll der Staat diese brüderliche Hilfe begünstigen und fördern?
- Solche Fragen spalteten später Kommunisten und Sozialdemokraten. Soll, das war damals die Auseinandersetzung, der Staat Privateigentum verbieten, um so individuellem Elend zu begegnen und mehr Gleichheit herzustellen?
- Es sind heute noch dieselben Fragen, die Sozialdemokraten und Liberale unterschiedlich gewichten. Erstere befürworten eine ausgeprägte Staatsintervention, letztere setzen stärker auf freiwillige private Hilfe und auf Eigenverantwortung.
Auch in der Geschichte der SGG zeigen sich beide Elemente, der freiwillige Einzeleinsatz und das Bemühen um soziale Gesetze. Politische Diskussionen kreisen auch heute noch um diese Pole, manchmal mit etwas absurden Zügen:
- An einem Symposion meinte Peter Sloterdijck kürzlich in Zürich, eigentlich sollte der Staat keine Steuern erheben müssen, sondern alle Bürger sollten freiwillig Beiträge nach bestem Wissen und Gewissen bezahlen. Mit einer solchen Vision ausschliesslicher Freiwilligkeit erntete er damit selbstverständlich nur bares Unverständnis
- Andererseits darf die UBS die Kosten von 40 Millionen Fr., welche der Eidgenossenschaft durch das Amtshilfebegehren der USA entstanden, dem Bund nicht freiwillig zurückzahlen. Das lassen die Gesetze offenbar nicht zu. Da diese Rückzahlung nämlich freiwillig erfolgen würde, so die Juristen, könnte sie die Zahlung als ?gemeinnützig? deklarieren und von den Steuern abziehen. Deshalb muss nun tatsächlich eine neue Gesetzesgrundlage geschaffen werden.
Die politischen Vorbehalte gegen Einzelhilfe und gegen systemische Organisation
- Kritik an der Einzelhilfe:
Private Hilfe, insbesondere Einzelhilfe, so eine immer wieder geäusserte Befürchtung, bleibt immer nur Reparatur und wird deshalb als Pflästerlipolitik verhöhnt. Sie kann, und das ist der gravierendere Vorwurf, die systemischen Ursachen von Leid verschleiern. Deswegen wehrten sich Anhänger eines Staatssozialismus, wie es Oscar Wilde anfänglich war, gegen soziale Einzelhilfe.
Wilde polemisierte: "Gerade wie die schlimmsten Sklavenhalter jene waren, die ihre Sklaven gut behandelten und so verhinderten, dass die Grässlichkeit der Einrichtung sich denen aufdrängte, die unter ihr litten, so sind heute die Menschen die verderblichsten, die am meisten Gutes tun wollen. Das eigentliche Ziel ist der Versuch und Aufbau der Gesellschaft auf einer Grundlage, die die Armut unmöglich macht. Und die altruistischen Tugenden haben tatsächlich die Erreichung dieses Ziels verhindert. Mitleid schafft eine grosse Zahl Sünden."
- Kritik an der systemischen Hilfe
Es gibt umgekehrt Vorbehalte gegenüber der systemischen staatlichen Hilfe. Der tschechische Schriftsteller Karel Capek bekannte in seinem eindrücklichen Manifest ?Warum ich kein Kommunist bin?: "Ich kann kein Kommunist sein, weil die Moral des Kommunismus keine Moral der Hilfe ist", sondern der politischen Organisation, der systematischen Gleichheitsideologie.
Wenn der Staat jede Ungleichheit ausgleicht und alles und jedes durchorganisiert, sehen die Bürger keinen Grund mehr, freiwillig soziale Verantwortung zu übernehmen.
In einer Demokratie gestalten die Bürger den Staat.
In einer totalitären Gesellschaft wird der Staat zum Verwalter der Bürger. Werden diese aber verwaltet, tragen sie den Staat innerlich nicht mehr mit; es kommt zur Entfremdung zwischen Bürger und Staat.
- Die SGG nahm beide Kritikpunkte auf
Die Väter der SGG befanden, im ?kalten und unwohnlichen Staat? stelle die private Fürsorge die ?wärmende Kraft? dar und sei als Bollwerk ?gegen den alles überwuchernden Staatssocialismus? unentbehrlich.
Dennoch wirkte die SGG auch auf systemische Verbesserungen hin und unterstützte etwa die Einführung unserer Krankenversicherung oder der AHV. So zeigt die Geschichte der SGG, dass politische Konzepte eben auch zur Gemeinnützigkeit, zum Gemeinwohl gehören.
Einzelhilfe und Staat als gesellschaftliche Symbiose
Dass beide, sowohl Einzelhilfe als auch systemische Politik, für die Verwirklichung des Gemeinwohls unabdingbar sind, ist heute wohl unbestritten. Ich leite dies aus zwei Gründen her, einerseits aus einer funktionalen Ergänzung, andererseits als Verwirklichung eines Ideals der Demokratie:
Der Staat braucht moralische Normen und er ist auf den Einsatz seiner Bürger angewiesen.
Es kann kein Staat nur gerade mit Gesetzen funktionieren. Ohne Moral und ohne die Akzeptanz der Bürger würden Gesetze nicht eingehalten. Das gilt sogar im ureigensten Bereich des Staates, nämlich dort, wo er unbestritten das Gewaltmonopol innehat.
Kein liberaler Staat, also keine Demokratie könnte auf die Dauer die nötigen Mittel für Polizei und Justiz aufbringen, wenn seine Bürgerinnen und Bürger die Gesetze nicht grundsätzlich bejahen würden, auch wenn sie sie nicht durchwegs einhalten. Jede Gesellschaft braucht ein Fundament, das tiefer ist als das, was Gesetz, Gerichte und Polizei garantieren können.
Diese Erkenntnis gilt erst recht, was Solidarität und sozialen Zusammenhalt betrifft. Nicht alle staatliche Wohlfahrt wäre mächtig, sie zu erbringen. Der Staat kann ethisches Verhalten kaum verordnen. Das Vertrauen leisten die Menschen und der Staat ist auf diese Leistung angewiesen.
Er muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Leistung möglich ist und er muss dies auch tun. Worin bestehen diese Rahmenbedingungen?
Freiwillige Arbeit bedeutet, Arbeit aus freiem Willen zu leisten. Dieser freie Wille muss zunächst ermöglicht werden. Das bedeutet eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit, das bedeutet die Bildung des Verstandes, die dem Menschen ermöglicht, gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen, und die Bildung des Herzens, die ihn zum Mitgefühl mit den Brüdern, heute sagen wir Mitmensch, befähigt.
Der Staat muss also soziale Verantwortung und private Gemeinnützigkeit in seinem eigenen Interesse fördern, und er muss sich für solche Rahmenbedingungen einsetzen.
Gerade das war es ja, was die Menschen in den Jahrzehnten nach 1789 anstrebten: Sie wollten demokratische Staaten gründen, weil sie davon überzeugt waren, dass in dieser Staatsform die Freiheit und die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger am besten garantiert sei.
Globalisierung gegen Gemeinnutz
Natürlich war der Slogan ?Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit? eine idealistische Vorstellung, die in ihrer Reinheit wohl in kaum einem Staat erreicht wurde. Wir durchlebten in Europa nachher Faschismus und Kommunismus.
Zwischen der frz. Revolution und der Gründung der SGG lagen 21 Jahre. Vor exakt 21 Jahren wurde ebenfalls ein epochales Kapitel Geschichte geschrieben: 1989 fiel die Berliner Mauer.
Die frz. Revolution brachte ein neues Bürgertum hervor. Was aber sind die Folgen des Mauerfalls?
Mit dem Fall der Mauer trat die Globalisierung ihren Siegeszug an und mit ihr eine zunehmend entfesselte Wirtschaft, die weder von Nationalstaaten noch von moralischen Normen kontrolliert wurde. Das beeinflusste auch das Denken, die Werteskala vieler Menschen: Eine Ökonomisierung sämtlicher Lebensbereiche war die Folge. In gewissen Branchen setzte ein massloses Streben nach ökonomischem Eigennutz ein. Diese Fixierung auf ökonomische Vorteile hat nicht nur die Finanzkrise ausgelöst, sondern gefährdet auch den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Sie ist nicht gemeinnützig, sondern gemeingefährlich. Aber das ist ja auch schon ein Gemeinplatz.
Eine weitere Folge dieser Ökomanie ist die Reduktion jedes Gegenstandes, jedes gesellschaftlichen Verhaltens auf seinen ökonomischen Wert. Eine Blaumeise ist 57 Fr. wert, die Bestäubungsarbeit einer Biene 7.40 Fr., wurde errechnet. Umweltschutz, Entwicklungshilfe, Biodiversität werden ökonomisch definiert und diese Geldangaben sind denn auch das politische Argument, um sie zu rechtfertigen. Nicht anders ergeht es der Freiwilligenarbeit. In den USA wird für 162 Milliarden Dollar Freiwilligenarbeit geleistet, in der Schweiz für mehr als 10 Mia. Fr. Eine weitere Form der Ökonomisierung der Freiwilligenarbeit kommt in der Begründung zum Ausdruck, durch Freiwilligenarbeit erhöhe sich die Lebenserwartung und sie mache gesund.
Es gibt aber noch andere Werte wie die Natur, die Selbstachtung, die Liebe, die Solidarität. Der Wert eines Menschen besteht nicht im Bonus, den er erhält.
Individueller Einsatz und Staat als Prinzip der Demokratie
Dass soll uns dazu anhalten, individuellen Einsatz und Staat nicht nur als funktionale Ergänzung zu verstehen, sondern als einen inneren Gehalt, als ein ethisches Prinzip zu begreifen.
Ein guter Staat allein ist nicht identisch mit Gemeinwohl, das Wohlergehen des Einzelnen auch nicht. Der Einsatz des Einzelnen und das staatliche System gehören vielmehr zusammen und bilden zusammen das Gemeinwohl.
Staatliche Organisation und private Gemeinnützigkeit sind deshalb mehr als zwei Brennpunkte, die einander bedingen. Die funktionale Trennung der beiden Pole birgt gar eine Gefahr, nämlich die häufig erwähnte Trennung zwischen Staat und Zivilgesellschaft: Aus der Sicht der Regierungen heisst das dann: Hier wir, die ehrlich bemühten und Verantwortung tragenden Politiker, dort die naiven Gutmenschen! Aus der Sicht von Greenpeace und WWF bedeutet es: Hie die moralisch integre Zivilgesellschaft, vertreten durch gute NGOs, dort der böse und korrupte Staat! Ich erlebe solches Denken an internationalen Veranstaltungen über Klima und Umwelt immer wieder.
Dieses Denken verträgt sich aber nicht mit dem Grundgedanken einer direkten Demokratie.
- Persönliche Teilnahme an der Gestaltung des Staates
Der persönliche Einsatz der Bürger besteht in der Demokratie nicht nur in Brüderlichkeit gegenüber dem Mitmenschen, sondern auch in der Gestaltung des Staates.
Das war lange eine Selbstverständlichkeit. Bis vor einer Generation war freiwilliges Engagement eine Tugend. Wer es zu etwas bringen wollte, ganz egal ob in Wirtschaft, Politik oder Armee, dem stand es gut an, sich zivilgesellschaftlich in Vereinen, Vorständen oder in öffentlichen Ämtern zu engagieren.
Gewiss, das hatte auch seine Schattenseiten, weil die Vernetzung gelegentlich missbraucht wurde und zu Filz führte. Aber es war doch eine Bindung zwischen freiwilligem Engagement und der Gestaltung der staatlichen Ordnung.
Solche Bindungen fehlen heute weitgehend und führen zu den bekannten Klagen, es hätte im Parlament keine selbständigen Unternehmer mehr, man fände keine Menschen, die sich für Gemeindepräsidien zur Verfügung stellen.
Von der Glücksforschung wissen wir, dass die aktive Teilnahme an gesellschaftlichen Entscheidungen befriedigend ist, weil die eigenen Wünsche dann am ehesten in Einklang stehen mit dem Handeln demokratisch gewählter Regierungen. Dazu gehört in der direkten Demokratie die Gewissheit, über jedes Gesetz abstimmen zu können und das letzte Wort dazu zu haben.
- Einsatz für die Mitmenschen
Von der Glücksforschung wissen wir ebenso: Freiwilligenarbeit bereichert unser Leben. Menschen, die sich für andere einsetzen, erleben ein Glücksgefühl. Ihr eigenes Leben erfährt einen tieferen Sinn. Verantwortung zu übernehmen ist ein befriedigendes Gefühl, nach welchem die meisten Menschen trachten. Das gibt ihrem eigenen Leben einen tieferen und beglückenden Sinn. Menschen nehmen gerne Verantwortung für andere wahr und es ist deshalb völlig verfehlt, einem Helfer egoistische oder narzisstische Motivationen vorzuwerfen, wenn er sich für andere einsetzt. Dieses ichbezogene Motiv ist nicht niederträchtig, sondern durchaus normal. Wichtig ist die tatsächliche Wirkung des Helfens.
Ein Mensch, der einem anderen hilft, tut nicht nur diesem einzelnen Anderen Gutes. Er bewahrt auch fundamentale Werte der menschlichen Gemeinschaft. Wer heute Böses leidet, wird morgen Böses tun. Umgekehrt gilt: Wer heute Gutes kriegt, gibt morgen Gutes weiter.
Das wussten die Gründer der SSG schon vor 200 Jahren: Gemeinnützige Arbeit bildet die innere Kraft der Menschen. Sie ist die moralische Kraft eines Gemeinwesens.
Die SGG pflegt und organisiert sie seit 200 Jahren.