SBB-Pannenserie: Bund prüft nun Passagier-Entschädigung

In der EU sind die Bahnen per Gesetz verpflichtet, ihren Passagieren bei grossen Störungen im Netz bis zur Hälfte des Billettpreises zurück zu erstatten. Das Bundesamt für Verkehr prüft nun, ob dieses System in der Schweiz auch eingeführt werden soll.

 

Bericht in der Aargauer Zeitung vom 24. Juli 2013

Nicht  nur  die  Fallblattanzeigen  sind  in  Zürich  etwas  durcheinander  geraten,  der Fahrplan  ebenfalls....                                                                      Foto: Marcel Manhart

 

 

Wenn in einem der Eu-Länder grössere Pannen im Bahnnetz Störungen verursachen, sind die Bahnbetreiber verpflichtet bis zur Hälfte der Reisekosten zurückzuzahlen.

 

Das ist bei der SBB nicht der Fall. Passagiere, die letzte Woche mehr als eineinhalb Stunden in einem Bahntunnel ohne Strom ausharren mussten, wurden mit einem 5-Franken-Gutschein abgespeist. Das Bundesamt für Verkehr prüft nun, ob das EU-Entschädigungs-System auch in der Schweiz eingeführt werden soll. Das berichtet die TV-Sendung «10vor10».

 

 

SBB gesteht Fehler ein

 

Ein Unfall mit einem Schienenkran, Kabelbrände letzte Woche, eine grosse Betriebsstörung auch am Montag. Die Pannenserie bei der SBB scheint nicht aufzuhören.

 

Letzten Donnerstag mussten die Passagiere einer S-Bahn im Zürichbergtunnel eineinhalb Stunden ohne Strom ausharren, bis der Zug schliesslich abgeschleppt wurde.

 

Als Trost verteilten Kundenbetreuer 5-Franken-Gutscheine, einlösbar nur bei der SBB. «Da waren wir sicher zu knausrig», gesteht SBB-Sprecherin Lea Meyer gegenüber «10vor10» nun ein. «Wir müssen noch einmal über die Bücher gehen und anschauen, wie wir auch Leute, die mehrmals von einer Störung betroffen sind, entschädigen können».

 

 

Pro Bahn: «Wirklich mickrig»

 

Die Bahnkundenorganisation Pro Bahn fordert nun angemessene Entschädigungen, auch im Regionalverkehr. «5 Franken genügen wirklich nicht», empört sich Kurt Schreiber, Präsident von Pro Bahn. «Das ist wirklich mickrig, es müsste mindestens 20 Franken geben».

 

 

Strenge Regeln in der EU

 

In den EU-Ländern sind die Bahnunternehmen per Gesetz verpflichtet, Entschädigungen an ihre Passagiere zu bezahlen, und zwar in bar. Ab einer Stunde Verspätung gibt es mindestens einen Viertel des Ticketpreises zurück. Ab zwei Stunden Verspätung müssen die Bahnunternehmen mindestens die Hälfe zurückerstatten.

 

In vielen EU-Ländern gibt es darüber hinaus auch im Nahverkehr Entschädigungen. Im regionalen Nachtverkehr zum Beispiel bezahlt die Deutsche Bahn ab einer Stunde Verspätung bis zu 80 Euro.

 

 

BAV prüft Anpassung an EU

 

Das Bundesamt für Verkehr will bis im Oktober nun prüfen, ob die EU-Richtlinien auch auf Schweizer Bahnunternehmen angewendet werden sollen.

 

«Es ist klar, dass Bahnpassagiere, die eineinhalb Stunden lang in einem Tunnel stehen, den Anspruch und das Gefühl haben, sie müssten entschädigt werden», sagt BAV-Sprecher Andreas Windlinger. «Wir prüfen jetzt, in welcher Form die Fahrgastrecht-Vorschriften der EU ins Schweizerische Recht übernommen werden könnten».

 

Die SBB macht's mit Gutscheinen

 

Die SBB betont, man zeige sich schon heute kulant, obwohl es keine rechtlichen Grundlagen für Entschädigungen von Bahnpassagieren gibt. Im Fernverkehr würden bei über einer Stunde Verspätung 10-Franken-Gutscheine verteilt, in der ersten Klasse 15-Franken-Gutscheine.

 

Anders im Regionalverkehr. «Es ist schwierig, herauszufinden, welche Leute auf dem Zug waren, weil wir keine Zugbegleiter haben». Bei grösseren Pannen würden die Fahrgastinformations-Beauftragten mit 5-Franken-Gutscheinen «aufmunitioniert» und diese Gutscheine würden grosszügig verteilt.

 

Für Pro Bahn reicht das bei weitem nicht. Der Kunde dürfte eine richtige Entschädigung erwarten, gleich ob Nah- oder Fernverkehr. «Ob ich jetzt von Dübendorf nach Zürich oder bis Genf fahre - ich habe Anrecht auf die gleiche Behandlung», fordert Pro Bahn-Präsident Schreiber.

 

 

 

 

Bericht SRF "10vor10" vom 24. Juli 2013