Eine Untersuchung des Preisüberwachers zeigt, dass der öffentliche Verkehr seit 1990 gegenüber dem Privatverkehr in preislicher Hinsicht an Boden verloren hat. Die Kosten auf ausgewählten repräsentativen Reisestrecken sind für Bahnreisende im Vergleich zu Autofahrern und -fahrerinnen deutlich stärker gestiegen.
Die Preissteigerung beim Privatverkehr beträgt in dieser Zeitperiode rund 30 Prozent, bei den Retourbilletten beim Bahnverkehr hingegen fast 80 Prozent.
Ein ICN Zürich - Lugano beim Bahnhof Ambri-Piotta Foto: Marcel Manhart
Im Rahmen einer Vergleichsstudie hat die Preisüberwachung die Entwicklung der Fahrkosten im Strassen- und Schienenverkehr seit 1990 analysiert. Es ging darum, die Kosten aus Sicht der einzelnen Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen zu analysieren. Das heisst, es wurden in dieser Studie die Kosten untersucht, welche den Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen beim Benutzen eines Autos beziehungsweise der Bahn anfallen, also ausschliesslich die direkten, primären Kosten. Während das beim Strassenverkehr eine Vielzahl von Faktoren betrifft, welche in die Fahrkosten miteinfliessen, so sind dies beim Schienenverkehr lediglich die Billetkosten.
Um die Entwicklung bei den beiden alternativen Reisemöglichkeiten zu vergleichen, wurden fünf repräsentative Strecken in der Schweiz ausgewählt und die Kosten, welche beim Befahren dieser Strecke, entweder mit dem Auto oder der Bahn, entstehen, verglichen. Die fünf Strecken wurden aufgrund der beimVerband öffentlicher Verkehr (VöV) vorhandenen Daten zur Entwicklung im Schienenverkehr bestimmt. Dabei wurde darauf geachtet, dass möglichst Strecken aus allen Landesteilen miteinbezogen wurden. Zudem wurden die Paradestrecken zwischen Zürich und Bern bzw. Lausanne und Genf ausgewählt.
Die Fahrkosten beim Schienenverkehr wurden aufgrund der Tarifkilometer sowie des Normaltarifs T 600 des VöV, welcher die Preise für Billette ohne Ermässigungen angibt, ermittelt. Der Fokus lag dabei auf der Entwicklung der Einzelfahrtentarife in der 2. Klasse ohne zusätzliche Ermässigung, da der Einbezug weiterer Faktoren wie zum Beispiel Klassenwechsel oder Halbtaxermässigung den Rahmen dieser Analyse gesprengt hätte. Die Daten zu den Tarifkilometern sowie den Einzeltarifen wurden vom VöV bezogen.
Die Fahrkosten beim Strassenverkehr wurden aufgrund des Kilometerkosten-Index des Touring Club Schweiz (tcs) bestimmt. Dieser Index wird vom tcs seit 1990 berechnet und gibt Auskunft über die durchschnittlichen Betriebskosten eines Autos in der Schweiz. Deshalb wurden als Zeitraum für die Betrachtung der Fahrkostenentwicklung die Jahre 1990 bis 2013 gewählt.
Untersuchungsergebnis
Die Entwicklung der Fahrkosten scheint beim Strassenverkehr stärker durch den Markt beeinflusst zu sein und folgt daher tendenziell der allgemeinen Teuerung in der Schweiz. So haben sich die
Betriebskosten eines Autos seit 1990 ähnlich wie die Teuerung um ca. 30% erhöht. Einzig im Jahr 1999 liess sich ein leichter Einbruch der Betriebskosten im Strassenverkehr feststellen. Die
Fahrkosten bei der Bahn werden neben der allgemeinen Teuerung vor allem auch durch politische Entscheide sowie angebotsbezogene Entwicklungen beeinflusst. Dies betrifft den Normaltarif, zum
Beispiel durch die Abschaffung des Retourtarifs aber auch durch alternative beziehungsweise ergänzende Fahrkarten wie zum Beispiel das Generalabonnement (GA) oder das Halbtaxabonnement (HTA),
welche vergünstigte Fahrten im Schienenverkehr ermöglichen.
Die Tarife beim Schienenverkehr werden unter anderem durch die Tarifkilometer bestimmt. Das heisst, die tatsächlichen Kilometer werden über sog. Distanzzuschläge künstlich verlängert. Dies wirkt sich merklich auf die Entwicklung der Fahrpreise aus. Deutlich wurde dies im Fall der Strecke Bern – Zürich, bei welchem sich die Tarifkilometerzahl stetig erhöht hat, was eine zusätzliche Verteuerung der Billette zur Folge hatte. Dies führte schlussendlich zu einer Tariferhöhung des Einzelbillets für die Strecke Bern – Zürich zwischen 1990 und 2013 um fast 58%, was fast dem doppelten Wert der Teuerung in diesem Zeitraum entspricht. Bei der Retourfahrt betrug die Tariferhöhung für diese Strecke sogar nahezu 100%. Dies hat mit der erwähnten Abschaffung des Retourrabatts im Jahr 2004 zu tun. Diese Massnahme lässt sich bei der Preisentwicklung zwischen 2001 und 2004 erkennen. Die Tarife für Retourfahrten stiegen auf das Jahr 2004 hin merklich an. Die Tarife für Einzelfahrten hingegen wurden zum Ausgleich leicht gesenkt (mit Ausnahme bei kürzeren Strecken). Aufgrund der in dieser Studie betrachteten Strecken und der entsprechenden Tarifentwicklung, liess sich eine überdurchschnittliche Fahrkostenerhöhung beim Schienenverkehr feststellen, welche einer eher moderaten Fahrkostenentwicklung im Strassenverkehr gegenübersteht.
Fazit des Preisüberwachers
Die vergleichsweise stark ansteigende Fahrkostenentwicklung im Schienenverkehr während den letzten zwanzig Jahren muss mit kritischem Blick betrachtet werden. Aus finanzieller Sicht hat der
Schienenverkehr gegenüber dem Strassenverkehr seit 1990 klar an Boden und somit an Attraktivität verloren. Dem gegenüber steht mehrheitlich eine Verbesserung des Angebots im öffentlichen Verkehr
und damit lässt sich wohl zu einem Grossteil die, trotz der stark angestiegenen Tarife, wachsende Passagierzahl im öffentlichen Verkehr erklären. Ob die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs,
insbesondere dessen Tarife, zu überdenken und allenfalls neu zu gestalten ist, ist schliesslich eine politische Frage.
Ebenfalls zu beobachten ist in den nächsten Jahren die Entwicklung im öffentlichen Regionalverkehr in der Schweiz. Der in den letzten Jahren stattfindende Systemwechsel von Streckenfahrkarten hin zu Zonenbilletten hat in vielen Fällen zu starken tariflichen Veränderungen geführt und bei der Bevölkerung vielerorts für wachsende Unzufriedenheit mit dem öffentlichen Verkehr gesorgt. Hinzu kommt, dass die Zonentarife auf einen immer grösseren Raum angewendet werden und somit stetig an Bedeutung gewinnen. Wenn auch der – profitable – Fernverkehr mit in die Zonen hineinspielt, könnte dies über Zeit problematisch werden.
Im Rahmen der einvernehmlichen Regelung im Jahr 2012 zwischen der Preisüberwachung und dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) wurde vereinbart, dass es auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2013 hin zu keinen weiteren Tarifmassnahmen kommen wird. Dieser Verzicht auf eine Erhöhung wurde aufgrund der Verhandlungen zwischen VöV und Preisüberwacher vertraglich festgehalten. Dass diesem Vertrag nun nachgelebt wird, erachtet der Preisüberwacher als normal. Zusätzlich wurde in der einvernehmlichen Regelung die Ausarbeitung neuer Angebote im öffentlichen Verkehr vereinbart, welche zu einer verbesserten Auslastung ausserhalb der Stosszeiten führen sollen. Solche Angebote sind nötig, um eine besser verteilte Auslastung und somit eine bessere Kostendeckung zu erreichen. Damit soll ein allfälliger künftiger Preiserhöhungsbedarf zumindest verringert und die Attraktivität im öffentlichen Verkehr gesteigert werden. Der Preisüberwacher erwartet, dass auch dieser Teil der ein-vernehmlichen Regelung eingehalten wird.
Stellungnahme Pro Bahn Schweiz: Augenmass erst recht!
Jetzt wissen wir es: die Preise der öffentlichen Verkehrsmittel sind seit 1990 überproportional gestiegen. Die Benutzerinnen und Benutzer von Bahn, Tram, Schiff und Bus sind also durchaus bereit, für verbesserte Angebote den Preis zu bezahlen. Dies sei vor allem denjenigen in Erinnerung gerufen, welche nicht müde werden, sich über die sogenannt tiefen Preise für die Billette auszulassen und einen immer noch höheren Beitrag – lies Preiserhöhungen – von den Passagieren an die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zu fordern.
Pro Bahn Schweiz, die Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs ist froh darüber, dass mit der Studie des Preisüberwachers die Verhältnisse endlich einmal ins rechte Licht gerückt werden. Nicht nur haben die Bahnbenützer und –benützerinnen die höheren Preise auf sich genommen, sie nehmen auch wesentlich mehr Zeit für ihre Reisen in Kauf, sie können nicht mehr damit rechnen, über einen Sitzplatz zu verfügen, in der 1. Klasse ist im Regionalverkehr ein Komfortverlust bei gleichen Preisen eingetreten und sogar bei Zügen über grössere Strecken müssen sie auf eine Zugsbegleitung verzichten. Auf der andern Seite – auch das sei ausdrücklich anerkannt – ist das Angebot massiv ausgebaut und das Rollmaterial modernisiert worden (war ja auch an der Zeit!), was durch höhere Passagierzahlen belohnt worden ist.
Die Gestaltung der Automobilsteuern und damit verbunden eines Teils der Kosten für das Auto unterstehen in den meisten Kantonen der Volksabstimmung. In aller Regel werden solche Erhöhungen gleich mehrmals abgelehnt. Bei den Billetpreisen hat das Volk nichts zu sagen. Wetten, dass die Billetpreise wesentlich moderater – wenn überhaupt – angestiegen wären, wenn diese Frage der Volksabstimmung unterstellt würde.
Pro Bahn Schweiz ist nach wie vor der Ansicht, dass die Fahrgäste ihren Anteil an den Kosten des öffentlichen Verkehrs entrichten sollen. Preiserhöhungen in der Grössenordnung von 30 % sind aber unter Berücksichtigung der in den letzten 20 Jahren fast verdoppelten Fahrpreise vom Tisch. Vielmehr ist hier einmal mehr Augenmass angesagt. Preiserhöhungen, wenn schon, allerhöchstens unter der Teuerung!