Keine Aufhebung des Nachtzuschlags in 9 Nachtnetzen

Wer das Nachtnetzangebot im Zürcher Verkehrsverbund und in den angrenzenden Verbunden nutzen möchte, braucht einen Nachtzuschlag. Dieser Grundsatz besteht seit Beginn des Nachtnetzes vor zehn Jahren. Daran ändert auch eine kürzlich erlassene Verfügung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) nichts. Mit dem gültigem Zuschlag von 5 Franken geniesst man freie Fahrt in 9 Nachtnetzen.

Zürich Hauptbahnhof am Abend                                                      Foto: Marcel Manhart

 

 

Das BAV hat anfangs Mai 2013 verfügt, dass die Schweizerischen Bundesbahnen SBB bei drei Fallgruppen von Reisenden, die keinen Nachtzuschlag gelöst haben, keine Gebühren für Graufahrer erheben darf. Die Rechtmässigkeit des Nachtzuschlags für die Benutzung des Nachtangebots bestreitet hingegen auch das BAV nicht. Die Verfügung darf somit nicht fälschlicherweise als Aufhebung des Nachtzuschlags verstanden werden.

 

 

Ein Fünfliber oder SMS für die ganze Nacht

 

Kundinnen und Kunden, die an den Wochenenden das Nachtnetzangebot des ZVV oder der angrenzenden Verbünde benützen, benötigen auch weiterhin zusätzlich zu ihrem gültigen Ticket einen Nachtzuschlag. Der Nachtzuschlag wird wie bis anhin vor dem Einstieg in die Nachtbusse überprüft. Auch in den S-Bahnen muss der Zuschlag bei einer Kontrolle vorgewiesen werden können. Wer keinen Fünfliber für den Automaten bei sich hat, kann den Nachtzuschlag auch per SMS beziehen („NZ“ an die Zielnummer 988). Wer ein Jugendkonto bei der Zürcher Kantonalbank ZKB besitzt, kann vom Angebot des ZKB-Nachtschwärmers profitieren.

 

 

Kostendeckendes Nachtnetz

 

Der ZVV hat den Auftrag vom Zürcher Kantonsrat, das Nachtnetz kostendeckend zu betreiben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Benutzer einen Zuschlag von 5 Franken bezahlen. Zusätzlich wird das Nachtnetz seit Beginn von der ZKB unterstützt.