Die Medienmitteilung der WESTbahn:
Hinter dem Wortungetüm Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) steckt die Maut, die Bahngesellschaften zu zahlen haben, um Schienen und Bahnhöfe benützen zu dürfen. Zudem ist das IBE ein
Paradebeispiel, wie weit der Weg noch ist, bis fairer Wettbewerb am heimischen Bahnmarkt herrscht und der Steuerzahler endlich aus der Geiselhaft der ÖBB entlassen wird. Denn ob und um wie viel
diese Maut erhöht wird, entscheidet die ÖBB Infrastruktur. Alle Infrastrukturbenützer zahlen das gleiche Entgelt, jedoch bekommt die ÖBB Personenverkehr 89 Prozent der Erhöhung (für alle Strecken
in Österreich, ausgenommen der Westbahnstrecke zwischen Wien und Salzburg) dank eines mit dem Bund vereinbarten Vertrages wieder zurück.
Dadurch ergibt sich folgende groteske Situation: Seit dem Markteintritt der WESTbahn hat die ÖBB Infrastruktur das IBE mutwillig weit über dem Inflationsausgleich erhöht (2012: um 9,6 %, 2013: um
10,0 %). Vor dem Markteintritt betrug die jährliche Erhöhung jeweils rund 2,5 Prozent. Der WESTbahn beschert dies Mehrkosten von 1,26 Mio. Euro im Jahr 2012 und 966.000 Euro im Jahr 2013. Der ÖBB
Personenverkehr entstehen jährliche Mehrkosten von rund 30 Mill Euro. Dank des GWL-Vertrages bekommt die ÖBB davon jedoch über 89 Prozent zurück (85 von 95 Mio. Zugkilometer). Bei den ÖBB zahlt
diese mutwillige Erhöhung also der Steuerzahler.
Halten wir also fest: Eine Tochtergesellschaft der ÖBB bekommt vom Staat die Möglichkeit, nach eigenem Gutdünken Gebührenerhöhungen zu beschließen, die die eigene Schwestergesellschaft kaum
trifft, deren Konkurrenten jedoch voll. Die Rechnung für dieses Spiel zahlt der Steuerzahler.
Daher fordert die WESTbahn: Die Entscheidung über die Höhe des Infrastrukturbenutzungsentgelt darf nicht länger in den Händen von ÖBB-Boss Christian Kern liegen. Eine unabhängige Stelle, etwa die
Schienenkontrollkommission, muss dafür verantwortlich sein. Die Benachteiligung der WESTbahn auf Kosten der Steuerzahler muss endlich ein Ende haben.
ÖBB und WESTbahn nebeneinander am Wiener Westbahnhof Foto: Marcel Manhart
Die Medienmitteilung der ÖBB:
Das Infrastrukturbenützungsentgelt (IBE) im Personenverkehr liegt in Österreich im EU-Vergleich im unteren Mittelfeld. Dieses liegt deutlich unter den Entgelten etwa des französischen und
des deutschen Fernverkehrs. Das IBE setzt sich zusammen aus den Zug-Kilometer und dem Bruttotonnen-Kilometerpreis. Es wurde sowohl für 2011 als auch für 2012 um lediglich 2,5 Prozent angehoben -
also unter der Inflationsrate. Darüber hinaus gibt es noch das Stationsentgelt. Auch das ist im internationalen Vergleich sehr nieder - es beträgt bei jenen Stationen, die von Fernverkehrszügen
angefahren werden (betrifft also jene Stationen, die für die Westbahn Management GmbH interessant sind), nur rund ein Zehntel der Gebühren in Deutschland (siehe Beispiele unten).
Selbstverständlich trifft eine Erhöhung des Schienenbenützungsentgelts und des Stationsentgeltes sämtliche Eisenbahnverkehrsunternehmen gleichermaßen - d.h. die ÖBB-Personenverkehr AG auf der
Westbahn im gleichen Ausmaß wie die Westbahn Management GmbH. Die ÖBB-PV AG hat die Erhöhungen selbstverständlich in vollem Ausmaß mit zu tragen.
Neue, attraktive Bahnhöfe
Darüber hinaus wurden und werden zahlreiche Bahnhöfe in ganz Österreich zu modernen, attraktiven Verkehrsstationen um- und neugestaltet, nicht zuletzt entlang der Westbahn - etwa Bahnhof City
Wien West, St. Pölten, Attnang-Puchheim, Linz und Salzburg. Zu den Zahlen:
- "Die Folgen für die Westbahn sind allein heuer Mehrkosten von 1,26 Mio Euro"
Tatsache ist: Die tatsächlichen Mehrkosten, resultierend aus IBE und Stationsentgelt, für die Westbahn Management GmbH betragen gegenüber 2011 + 0,41 Mio Euro, das entspricht 4,15 Prozent. - "Die
ÖBB haben das Entgelt jetzt massiv erhöht. Für 2012 um 9,6 Prozent und für 2013 um 10 Prozent".
Tatsache ist: Die Erhöhung von IBE und Stationsentgelt zusammengenommen beträgt für die Westbahn Management GmbH 2012 + 4,15 Prozent (+0,41 Mio Euro) und 2013 +8,7 Prozent (0,89 Mio Euro). Die
Einnahmen aus den IBE decken nur zu knapp 40 Prozent die laufenden Kosten der Erhaltung der Schieneninfrastruktur. Den Rest zahlt der Steuerzahler. Das heißt, dass auch die Westbahnmanagement
GmbH - und somit die französische Staatsbahn SNCF - vom österreichischen Steuergeld profitiert.
Entgelte werden durch BMVIT genehmigt und 12 Monate vor Wirksamwerden veröffentlicht In Österreich ist für den Zugang zur Schieneninfrastruktur gemäß Eisenbahngesetz ein
Infrastrukturbenutzungsentgelt (IBE) zu entrichten. Das IBE wird im Sinne der Vorgaben der EU an die ÖBB-Infrastruktur AG bezahlt und dient der Finanzierung der Erhaltung bzw. Erneuerung der
Infrastruktur.
Sämtliche Entgelte werden gem. § 46 Bundesbahngesetz 2003 nach Genehmigung durch das BMVIT jeweils 12 Monate vor Wirksamwerden veröffentlicht.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen sind keine Subventionen
Bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) handelt es sich um keine Subventionen, sondern um konkrete, vom Bund bestellte Verkehrsleistungen. Die Zahlungen sind an klar definierte Strecken
sowie an Qualitätskriterien gebunden. Eine Quersubventionierung ist ausgeschlossen.
Vergleich der Stationsbenützungsentgelte mit den DB:
Wien Westbahnhof NV: 3,6 Euro, FV: 4,6 Euro (NV=Nahverkehr, FV=Fernverkehr)
Linz: NV: 3,7 E, FV: 4,6 E
Salzburg: 2,7 E, FV: 3,4 E
Durchschnittliche Stationspreise in Deutschland:
14,28 E (-90m Bahnsteiglänge), 17,14 E (90-170m), 42,84 E (ab 170m - Standard bei FV!)