Der neue private Bahnbetreiber kassiert für seine Raucherabteile die erste Klage,
will aber nicht klein beigeben und im Falle alle juristischen Instanzen durchfechten.
Von Heinz Binder - Niederösterreichische Nachrichten
Blick in das Raucherabteil in der WESTbahn Foto: Marcel Manhart
Die private WESTbahn-Gesellschaft hat nun erwartungsgemäss ihre erste Klage in Bezug auf das Tabakgesetz am Hals. Das Unternehmen hat ja in jedem Zug eigene Raucherabteile mit jeweils
16 Sitzplätzen angelegt.
Diese sind nach Ansicht des Gesundheitsministeriums illegal und verstossen gegen das Gesetz. „Wir haben vom Ministerium noch vor Jahreswechsel eine entsprechende Stellungnahme erhalten“, weiss
WESTbahn-Sprecher Manfred Mader.
Die Positionen: Das Bahnunternehmen pocht auf die rechtliche Ausnahmeregelung für Gaststätten, die auch bei Zügen anzuwenden sei. Das Ministerium hingegen meint, dass diese hier nicht anwendbar
sei. Demnach gebe es ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Allein in der Gastronomie gebe es explizit diese Ausnahme. Fakt ist, dass es hier noch keine sicheren rechtlichen
Grundlagen gibt, da in einem derart gelagerten Fall noch kein Gerichtsurteil vorliegt.
Nach der am 29. Dezember 2011 erfolgten anonymen Anzeige wurde nun das behördliche Ermittlungsverfahren zu den Raucherabteilen gestartet. Kostenpunkt: bei der ersten Anzeige bis zu 1000 Euro
Strafe, im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.
„Wir sind bereit, bis zum Höchstgericht zu gehen“, zeigt sich Mader kämpferisch. Und das könnte Jahre dauern.
Sollte ein Gang zum Unabhängigen Verwaltungssenat der WESTbahn nicht Recht geben, könnte sie noch die obersten Gerichtshöfe anrufen. Allerdings gehen damit, wie berichtet, Risiken einher. Ab
einem ersten rechtskräftigen Urteil gegen das Unternehmen würden die Strafzahlungen fällig. Ab zwei rechtskräftigen Urteilen wäre sogar ein Konzessionsentzug der WESTbahn möglich, heißt es aus
dem Ministerium.
Wichtiges Detail am Rande: Auch rauchenden Fahrgästen drohen bei einer Anzeige saftige Strafen: bis zu 100 Euro beim ersten Mal und bis zu 1000 Euro im Wiederholungsfall.