Sicherheitsziele für Gefahrguttransporte auf der Schiene erreicht

Mit verschiedenen Massnahmen wurde in den letzten Jahren das Risiko gesenkt, dass bei einem Unfall mit gefährlichen Gütern auf der Schiene Menschen gefährdet werden. Insbesondere werden seit Ende 2010 für sämtliche Chlor-Importe verbesserte Kesselwagen eingesetzt. Damit ist auch die «Gemeinsame Erklärung» von Bund, Industrie und SBB aus dem Jahre 2002 umgesetzt. Neu wird die Entwicklung von Gefahrguttransporten laufend erhoben, um das hohe Sicherheitsniveau garantieren zu können.

Gefahrenguttransporte sind am Sichersten auf der Schiene         Foto: Marcel Manhart

 

Das Bundesamt für Verkehr BAV hat gemeinsam mit den Bahnen die Risiken für Personen bei Unfällen mit Gefahrguttransporten auf der Schiene erhoben. Der Bericht 2011 weist aus, dass es keine Abschnitte auf dem Schweizer Schienennetz mit zu hohen Risiken gibt.
Im mittleren Bereich mit knapp vertretbaren Risiken befinden sich heute 68 km. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem Bericht 2006, als dieser Wert bei 579 km lag. Die betroffenen Streckenabschnitte liegen im Umfeld der Bahnhöfe von Genf, Lausanne, Altstetten ZH und Olten. Rund 3200 km oder 98 Prozent des untersuchten Normalspurnetzes sind im Bereich vertretbarer Risiken.

Erreicht werden konnten die Fortschritte gegenüber 2006 einerseits durch Massnahmen an der Bahninfrastruktur wie zum Beispiel dem Ersatz und der sicherheitstechnischen Aufrüstung der Zugsicherung und Zugkontrolleinrichtungen, andererseits wurden beim Rollmaterial Verbesserungen umgesetzt. So wird etwa dank technischer Neuerungen an Kesselwagen für Chlortransporte, wie zum Beispiel verstärkten Tankumhüllungen, das Risiko verringert, dass bei Unfällen Gas austreten kann.

Seit Ende 2010 werden in der Schweiz für den Import nur noch verbesserte Kesselwagen eingesetzt, fünf Jahre früher als mit der Regelung für die internationalen Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) gefordert. Dies ist eine Folge der «Gemeinsamen Erklärung», die das UVEK unter Federführung des Bundesamtes für Umwelt BAFU und des BAV gemeinsam mit der Chemischen Industrie und der SBB im Jahr 2002 unterzeichnet hatte. Das BAFU war mit der Überwachung der Umsetzung beauftragt. Das Ziel der «Gemeinsamen Erklärung» ist damit erreicht.

In Zukunft sollen mit einer laufenden Überwachung durch die SBB und BLS die Transportmengen an gefährlichen Gütern sowie deren Transportrouten jährlich erhoben werden. Die Bahnen erfassen die Transportmengen an ausgewählten Punkten. Das BAV wird die Risikoeinschätzung regelmässig aktualisieren. Überdies setzt sich die Schweiz in internationalen Gremien für die flächendeckende Einführung von Entgleisungs- und Heissläuferdetektoren ein. Aufgrund positiver Praxisergebnisse bei der SBB und der BLS kann sich die Schweiz aktiv und fundiert in die Diskussion einbringen.