Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Vorlage “Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur” (FABI) zur Kenntnis genommen und die Stossrichtung im Hinblick auf die Botschaft ans Parlament bestätigt. Bei der Finanzierung hat er einige Anpassungen vorgenommen, so bei den Beiträgen des Bundes, der Kantone sowie der Pendlerinnen und Pendler.
Bundesrat bestätigt Stossrichtung und passt Finanzierung an Foto: Marcel Manhart
Mit der FABI-Vorlage will der Bundesrat die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur langfristig sichern. FABI soll als Gegenentwurf zur VCS-Initiative “Für den
öffentlichen Verkehr”, die eine Verlagerung von Strassengeldern zur Schiene vorsieht, vors Volks kommen.
In der Vernehmlassung stiess FABI mehrheitlich auf grosse Zustimmung. Positiv beurteilt wurde namentlich die Finanzierung über einen Fonds, die Weiterführung der bisherigen Mittel und die
Stossrichtung, beim Ausbau des Bahnnetzes den Schwerpunkt auf die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten statt auf eine weitere Verkürzung der Reisezeit zu setzen. Kritisiert wurde der unbefristete
Einsatz von Mineralölsteuergeldern sowie der Umfang des Ausbauschrittes 2025, der nach Auffassung verschiedener Kreise grösser ausfallen soll. Indes blieben tragfähige Vorschläge zur Finanzierung
einer Aufstockung aus.
In Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, die Botschaft ans Parlament zu erstellen. Dabei sollen die bisherigen Mittel des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte
(FinöV) in den künftigen unbefristeten Bahninfrastruktur-Fonds (BIF) überführt werden: Die LSVA und das Mehrwertsteuerpromille unbefristet, die Mineralölsteuermittel befristet bis voraussichtlich
2030. Zur Gleichbehandlung von Strasse und Schiene soll unter anderem für den Strassenbereich eine Fondslösung geprüft werden.
Wie in der Vernehmlassung verschiedentlich gefordert, erhöht der Bundesrat überdies die Bundesmittel um 100 Mio. auf jährlich 2,3 Mrd. Franken. Zudem wird der Beitrag des Bundes regelmässig dem
vollem Wirtschaftswachstum (BIP) angepasst. Dadurch steigen die jährlichen Zahlungen des Bundes deutlich. Der Bund wird damit ab 2025 jährlich 290 Mio. Franken mehr in den BIF einzahlen. Die
weiteren zusätzlich benötigten Mittel für die Bahninfrastruktur kommen wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen aus einer Erhöhung des Trassenpreises um 100 Mio. Franken ab 2017. Dies in
Ergänzung zur bereits beschlossenen Erhöhung um 200 Mio. Franken per 2013, mit der die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der Grenzkosten erreicht wird.
Bezüglich des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine Obergrenze statt eine Pauschalierung vor. Pendlerinnen und Pendler
sollen künftig maximal 3000 Franken für Fahrkosten abziehen können. Die Ausgaben müssen belegt werden. Die Kantone bleiben bei der Gestaltung des Fahrkostenabzugs in ihren kantonalen
Steuersystemen frei.
Änderungen gibt es auch bei der Kantonsbeteiligung: Auf Wunsch der Kantone wird ein neues System entwickelt, welches die Kantone unter dem Strich mit jährlich zusätzlich rund 200 Mio. Franken
belastet.
Am Umfang von 3.5 Mrd. Franken und an den Projekten des Ausbauschrittes 2025 hält der Bundesrat fest. In der Vernehmlassung wurde ein Umfang von 5 bis 6 Mrd. Franken gefordert. Angesichts der
fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten verzichtet der Bundesrat aber auf eine Aufstockung. Mit der beschlossenen Finanzierung ist absehbar, dass für die nächsten Ausbauschritte nach Rückzahlung der
Schulden des FinöV-Fonds jährlich bis zu 1,5 Mrd. für den Infrastrukturausbau zur Verfügung stehen werden.
Kantonsbeitrag
Das UVEK prüft, ob die Kantone anstelle des ursprünglich geplanten Beitrags an den BIF künftig neu die Finanzierung der sogenannten Publikumsanlagen in den Bahnhöfen übernehmen könnten (z.B.
Perrons, Treppen und Rampen, Über- und Unterführungen). Die neue Regelung würde sowohl für Bahnhofsanlagen auf dem Netz der SBB als auch auf jenem der Privatbahnen gelten. Dadurch entstünde den
Kantonen ein Mehraufwand und der Bund würde finanziell entlastet. Im Gegenzug würde der Bund die Privatbahn-Infrastruktur mit Ausnahme der Publikumsanlagen allein finanzieren. Insgesamt würden
sich die Kantone dadurch künftig mit zusätzlich rund 200 Mio. Franken an der Bahninfrastrukturfinanzierung beteiligen. Die Ausgestaltung des Kantonsbeitrags wird in einer gemeinsamen
Arbeitsgruppe mit den Kantonen erarbeitet. Geprüft werden in diesem Rahmen auch alternative Vorschläge wie eine projektbezogene Finanzierung.
Das Anliegen der Kantone, vermehrt bei der Planung mitwirken zu können, wird ebenfalls in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe weiterverfolgt und anschliessend auf Gesetzesstufe verankert.
Fahrkostenabzug
Anstelle des in der Vernehmlassung geplanten pauschalen Abzugs von 800 Franken soll für Pendlerinnen und Pendler bei der direkten Bundessteuer künftig eine Abzugs-Obergrenze von 3000 Franken
gelten. Sie können damit nachgewiesene Kosten bis zu diesem Beitrag bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen. Im öffentlichen Verkehr können somit die Kosten für regionale
Verbundabonnemente 2. Klasse vollständig abgezogen werden, der maximale Betrag entspricht annähernd den Kosten für ein GA 2. Klasse. Automobilisten können Kosten in Abzug bringen, die in etwa
einer täglichen Pendlerdistanz von 20 Kilometern entsprechen. Mit der neuen Regelung können dem BIF rund 200 Mio. Franken zugeführt werden.
Bundesbeteiligung und Mineralölsteuer-Mittel
Der Bundesrat erhöht seine Ausgaben zulasten der Bundeskasse für die Bahninfrastruktur um 100 Mio. auf jährlich 2,3 Mrd. Franken. Zudem wird der Bundesbeitrag regelmässig dem vollem
Wirtschaftswachstum angepasst. Der Bund wird damit ab 2025 jährlich 290 Mio. Franken mehr in den Bahninfrastrukturfonds einzahlen. Der Bund leistet noch einen weiteren Beitrag: Die Rückzahlung
der Bevorschussung des FinöV-Fonds soll um zwei Jahre verschoben werden und im Jahr 2019 beginnen.
Die Mineralölsteuermittel von rund 310 Mio. Franken, die heute in den befristeten FinöV-Fonds fliessen („NEAT-Viertel“), sollen weiter in den BIF geleitet werden, jedoch befristet bis zum Ende
der Rückzahlung der FinöV-Darlehen an den Bund. Dies wird voraussichtlich 2030 der Fall sein.
SBB begrüsst den Bundesratsentscheid, empfiehlt aber zusätzliche Ausbauten im Interesse der Kunden
Die SBB begrüsst den Stossrichtungsentscheid des Bundesrats zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Er stellt sicher, dass die Bahnen ihren Kundinnen und Kunden auch
künftig ein leistungsfähiges Angebot bieten können. Für den ersten Ausbauschritt erachtet die SBB 5,7 Milliarden Franken als notwendig. Nur so kann der grösste Engpass zwischen Aarau und Zürich
behoben werden. Das schafft auf der stark belasteten Ost–West-Achse die dringend notwendige Erhöhung der Kapazitäten für den Personen- und Bahngüterverkehr und erhöht die Wirtschaftlichkeit und
Zuverlässigkeit des Gesamtsystems.
Die SBB befürwortet die Vorlage des Bundes zur nachhaltigen Finanzierung der Bahninfrastruktur (FABI) und die Einrichtung eines zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF). Eine
nachhaltige und langfristige Finanzierung von Unterhalt und Ausbau des Bahnnetzes ist grundlegend. Nur so können die Bahnen ihren Kundinnen und Kunden vor dem Hintergrund der weiter wachsenden
Nachfrage auch künftig ein leistungsfähiges Angebot von hoher Qualität und entsprechender Pünktlichkeit anbieten.
Dringenden Engpass zwischen Zürich und Aarau beheben
Der Bundesrat will für den ersten Ausbauschritt bis 2025 3,5 Mrd. Franken bereit stellen. Die SBB empfiehlt im Interesse der Bahnreisenden, eines leistungsfähigen Güterverkehrs und der
Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems 5,7 Mrd. Franken vorzusehen. So können die dringendsten Engpässe im Schweizer Schienennetz behoben werden, was auch den Strassenverkehr entlastet. Zentral ist
die Strecke Aarau–Zürich. Denn nach Abschluss des Vierspurausbaus Olten–Aarau (Eppenberg-Tunnel) um 2020 ist der Abschnitt Rupperswil–Mellingen-Heitersberg ein gravierendes Nadelöhr im Kern des
Schweizer Schienennetzes.
Zusätzliche Ausbauten zwischen Zürich und Aarau schaffen hier die nötigen Kapazitäten, um den Kundinnen und Kunden die dringend notwendigen zusätzlichen Sitzplätze im Regional- und Fernverkehr
anbieten zu können. Dem umweltfreundlichen Bahngüterverkehr werden so genügend Trassen und damit seine Konkurrenzfähigkeit gesichert. Erst durch die Aufhebung dieses Engpasses entfalten zudem
weitere Projekte wie die Doppelspur Ligerz–Twann oder die Ausbauten im Knoten Bern ihren vollen Nutzen für die Kundinnen und Kunden.
Ohne Aufstockung stehen aus Sicht der SBB angesichts der vom Bund prognostizierten Nachfragesteigerungen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um das Netz zu unterhalten und gleichzeitig die
Engpässe zu beseitigen.
Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren alle
Die SBB unterstützt die Einrichtung eines umfassenden, nachhaltigen und zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit dem Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur
finanziert werden sollen. Die vorgeschlagenen Finanzierungsquellen sind sinnvoll und nötig.
Von einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr profitieren alle. Für eine solide, nachhaltige Finanzierung sind deshalb Eisenbahnunternehmen, Kundinnen und Kunden sowie Bund und Kantone
gemeinsam gefordert. Die SBB selbst leistet ebenfalls einen Beitrag und setzt bis 2016 eine Reihe von Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz mit einer Wirkung von mehreren hundert Millionen
Franken um.
Der VöV unterstützt die Vorschläge des Bundesrates
Der Verband öffentlicher Verkehr VöV begrüsst die vom Bundesrat vorgestellten Eckpunkte zu FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur). Der VöV unterstützt den direkten
Gegenvorschlag des Bundesrats zur VCS-Initiative, denn er stellt die Finanzierung der Bahninfrastruktur langfristig sicher. Mit Genugtuung stellt der VöV zudem fest, dass seine in der
Vernehmlassung gestellten Forderungen grösstenteils erfüllt werden: Der Beitrag des Bundes schafft eine bessere «Opfersymmetrie», zudem sind die Kantone bereit, ihren Teil an FABI zu
übernehmen.
Der Bundesrat hat die Eckpunkte zur öV-Finanzierungsvorlage FABI vorgestellt und ist damit auf die wichtigsten Forderungen aus der Vernehmlassung eingegangen. Der VöV hatte schon in seiner
Stellungnahme zur FABI-Vernehmlassung die Wichtigkeit eines direkten Gegenvorschlages zur VCS-Initiative herausgestrichen und betont, dass der Vorschlag eines zeitlich unbefristeten
Bahninfrastrukturfonds (BIF) eine zukunftsfähige Lösung für den weiteren Ausbau und den Unterhalt des Bahnnetzes Schweiz darstellt.
Der VöV stellt mit Genugtuung fest, dass seine wichtigsten Forderungen jetzt aufgenommen werden: Es ist für die Vorlage mitentscheidend, dass sich auch der Bund an der Zusatzfinanzierung
beteiligt und so für eine bessere «Opfersymmetrie» sorgt. Zudem begrüsst der VöV, dass einerseits mit den Kantonen eine Einigung über ihren Anteil gefunden werden konnte. Der Pendlerabzug
andererseits sorgt dafür, dass das Pendeln in Zukunft steuerlich beim öffentlichen und dem privaten Verkehr gleichgestellt wird. Der VöV ist überzeugt, dass die heute vorgestellten Eckpunkte von
FABI auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig sind und dass damit die Grundlage für ein weiteres Kapitel der Erfolgsstory öV Schweiz gelegt wird. Die Transportunternehmen tragen ihren Teil
mit umfangreichen Effizienzsteigerungen in allen Bereichen bei.
Für die auf Februar 2012 terminierte Botschaft erwartet der VöV, dass die Höhe der ersten Ausbauetappe (vom Bund mit 3,5 Milliarden angedacht) nach oben angepasst wird. Der öffentliche Verkehr
benötigt in einer 1. Ausbauetappe zirka 6,5 Mia. Franken. Diese sind notwendig, um Projekte in allen Regionen zu unterstützen.
LITRA: Der Bundesrat lenkt das Bahnnetz auf den richtigen Weg
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen in der Finanzierung und im Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) besprochen. Die LITRA begrüsst die vorgenommenen Änderungen im Vergleich zur
Vernehmlassungsvorlage ausdrücklich. Insbesondere erfreut ist sie über die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes und der Kantone, sich wie die Transportunternehmen und die Kunden an der
Finanzierung der Zusatzkosten zu beteiligen. Dem Versprechen muss jedoch ein massgeblicher Finanzierungsbeitrag folgen, der einen ersten Ausbauschritt 2025 in der Höhe von 5-6 Mia. CHF zulässt.
Nur wenn die FABI-Vorlage mit Angebotsverbesserungen für den Personen- und Güterverkehr aufwarten kann, wird sie in der Volksabstimmung bestehen.
Für die Verkehrsbenutzer und die Volkswirtschaft ist es entscheidend, dass die Mobilität in der Schweiz auch in Zukunft reibungslos funktioniert. Die LITRA unterstützte deshalb die Vorlage
Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI, welcher der Bundesrat Anfang 2011 in die Vernehmlassung schickte. Der vorgeschlagene Bahninfrastrukturfonds BIF sichert dem Schienennetz eine
langfristige und verlässliche Finanzierung. Er ermöglicht nicht nur einen nachfragegerechten Ausbau der Personen- und Güterverkehrsleistungen auf der Schiene, sondern auch eine Balance von
Betrieb, Substanzunterhalt und Ausbau.
Bereits in ihrer Vernehmlassungsantwort hat die LITRA darauf hingewiesen, dass der Bahninfrastrukturfonds über genügend Mittel verfügen muss, um seine hochgesteckten Ziele zu erreichen. Die LITRA
ist deshalb erfreut, dass sich sowohl Bund wie Kantone grundsätzlich bereit erklären, ihren Anteil an den Zusatzkosten zu leisten. Nach dem Grundsatz, dass jeder, der vom öffentlichen Verkehr
profitiert, einen Beitrag daran leistet, ist es nur konsequent, wenn auch die öffentliche Hand nicht aussen vor bleibt. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und die öV-Kundinnen und -kunden
stehen bereits in der Verantwortung. Sie werden mit Effizienzsteigerungen und den bereits beschlossenen Trassenpreiserhöhungen mindestens 600 Mio. CHF pro Jahr zur Finanzierung des Schienennetzes
beitragen.
Die LITRA ist zufrieden, dass der Bundesrat die vorgeschlagene Anpassung der Pauschalisierung des Fahrkostenabzugs in der direkten Bundessteuer übernommen hat. Mit der Anhebung der
Pauschalisierung auf 3000.- CHF bleibt das heute notwendige Pendeln für öV- wie Individualverkehr weiterhin begünstigt.
Will die FABI-Vorlage dereinst vor dem Parlament und dem Stimmvolk bestehen, sind massgebliche Angebotsverbesserungen für den Personen- wie Güterverkehr nötig. Dafür ist jedoch der vorgeschlagene
Finanzrahmen des ersten Ausbauschrittes zu gering. Er muss auf 5-6 Mia. CHF erhöht werden.
VCS: Bundesrat verpasst historische Chance
So ist keine zukunftsweisende Verkehrspolitik möglich
Der Bundesrat verpasst mit seiner Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI) die historische Chance, die Weichen für eine zukunftsweisende Verkehrspolitik zu stellen.
Die Allianz «JA zur Initiative für den öffentlichen Verkehr» nimmt mit Genugtuung Kenntnis davon, dass der Bundesrat mit FABI eine solide Grundlage für die künftige Bahnfinanzierung schaffen
will. Die Vorlage beinhaltet jedoch zahlreiche Konzessionen an die Autoverbände.
Bei der FABI-Vorlage geht es um mehr als die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Sie stellt die Weichen zur Bewältigung der wachsenden Verkehrsströme. Hier besitzt der öffentliche
Verkehr entscheidende Vorteile: Die Bahn kann mit weniger Energieverbrauch bedeutend mehr Personen und Güter transportieren als der Strassenverkehr. Das Schienennetz muss deshalb rasch und
umfassend ausgebaut werden.
Die FABI-Vorlage gewährleistet dies jedoch nicht in ausreichendem Masse und weist eine Reihe gewichtiger Mängel auf. Sie führt einerseits dazu, dass die Preise fürs Bahnfahren in den nächsten
Jahren drastisch ansteigen. Die vom Bundesrat teilweise bereits beschlossene Erhöhung der Trassenpreise hat Verteuerungen um 10 bis 12 Prozent zur Folge. Zusammen mit den Preisaufschlägen, welche
die SBB planen, droht das Zugfahren in den nächsten sieben Jahren um fast einen Viertel teurer zu werden. Eine solch einseitige Verteuerung des öffentlichen Verkehrs animiert wieder mehr
Reisende, von der Bahn aufs Auto umzusteigen. Die vom Volk beschlossene Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene wird zudem zusätzlich erschwert.
Der Bundesrat macht ausserdem unnötige Konzessionen an die Autoverbände. Er will neu den «NEAT-Viertel» – jenen Anteil der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, der für Eisenbahn-Grossprojekte
reserviert ist – ab 2027 wieder für den Bau neuer Strassen verwenden. Dies stellt einen inakzeptablen verkehrspolitischen Rückschritt dar. Ein weiterer Mangel der FABI-Vorlage: Angesichts der
überfüllten Züge will der Bundesrat das Schienennetz viel zu zögerlich und zu wenig umfassend ausbauen. Statt der nötigen 5 bis 8 Milliarden Franken will er in der ersten Etappe nur 3,5
Milliarden investieren.
Die Allianz «JA zur Initiative für den öffentlichen Verkehr» erhofft sich, dass das neu gewählte Parlament zu einem späteren Zeitpunkt die notwendigen Korrekturen anbringt. In der jetzigen Form
stellt FABI keine Alternative zur Volksinitiative dar. Der Energiewende muss eine Wende in der Verkehrspolitik folgen. Zukunftsgerichtete Lösungen verlangen nach einem raschen und umfassenden
Ausbau des Bahnnetzes. Den Weg dazu zeigt die Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr» auf.
Pro Bahn Schweiz:
Kleine Retouchen – grosse Preisfolgen für Kundinnen und Kunden
Pro Bahn Schweiz, die Interessenvertretung der Benutzerinnen und Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel nimmt zum einen mit Befriedigung von gewissen Entlastungen zu Gunsten der
Finanzierung künftiger Bahn-Grossprojekte Kenntnis, erachtet aber zum andern die eingestellten Mittel im Hinblick auf die Bedürfnisse als zu gering . Zudem befürchtet Pro Bahn Schweiz massive
Preiserhöhungen für Kunden des öffentlichen Verkehrs in der Grössenordnung von 10 – 20 %.
Pendeln ist nicht freiwillig
Gerade bei der Preisfrage gilt es zu beachten, dass viele Pendlerinnen und Pendler für ihren Arbeitsweg auf das öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Viele von ihnen sind von ihrem
Arbeitgeber dazu gezwungen worden, weil er aus Rationalisierungsgründen den Sitz der Unternehmung oder gewisse Produktionsstätten verlegte. Ebenso wenig können sie nicht damit rechnen,
Lohnerhöhungen in dieser Grössenordnung zu bekommen. Somit gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Familienbudgets, was einen Kaufkraftverlust bedeutet, den es im Interesse von Gewerbe und Industrie
zu vermeiden gilt. Pro Bahn Schweiz fordert deshalb nach wie vor, dass Preiserhöhungen mit Ausgenmass angewandt werden und unter der Teuerung zu liegen haben.
Die Festsetzung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken stellt gegenüber der ersten Vorlage wohl eine Verbesserung dar, was auch von Pro Bahn anerkannt wird. Damit könnte der Preis eines 2. Klasse
Generalabonnements von den Steuern abgezogen werden, was als akzeptabel erscheint.
Umwelt rentiert nicht, nützt aber allen
Auch wenn der Bund 100 Millionen Franken mehr einschiesst und den Beitrag von 2,3 Milliarden Franken der Teuerung unterstellt, werden damit die Auswirkungen auf die Fahrpreise hoch bleiben. In
diesem Zusammenhang berücksichtigt der Bund viel zu wenig den Umweltschutzeffekt, der dank einer Bahnfahrt erzielt wird. Dieser Effekt lässt sich nicht in Franken und Rappen aufwiegen.
Kantone nicht zweimal zur Kasse bitten
Nach wie vor steht Pro Bahn Schweiz der Kantonskostenbeteiligung skeptisch gegenüber. Verschiedene Kantone haben schon Milliardenbeträge zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs investiert, sie noch
einmal zur Kasse zu bitten, ist nicht fair.
Erträge aus Mineralölsteuer nicht stoppen
Aufgrund der zurückhaltend eingesetzten jährlichen Investitionsgrösse muss damit gerechnet werden, dass die Ausbauten bis 2030 nicht realisiert sind. Somit sieht Pro Bahn Schweiz überhaupt nicht
ein, weshalb auf diesen Zeitpunkt der Finanzierungsanteil aus der Mineralölsteuer aufgehoben werden soll.
Zügig vorwärts machen
Bei den Bahninfrastrukturen besteht nach wie vor ein grosser Nachholbedarf, der so rasch als möglich gedeckt werden soll, deshalb muss insbesondere die Höhe der Investitionen verdoppelt werden.
Nur so lassen sich die wichtigsten Bedürfnisse abdecken und nur so sind die infrastrukturseitig die Voraussetzungen für ein optimales Bahnangebot erfüllt.
SEV: Grundsatz stimmt, Massnahmen mangelhaft
Endlich legt der Bundesrat eine dauerhafte Finanzierung für die Bahninfrastruktur vor. Bei den Massnahmen wird das Parlament allerdings noch tüchtig nachbessern müssen. Die Gewerkschaft
des Verkehrspersonals SEV verlangt weiterhin einen Einbezug der Wirtschaft in die Finanzierung.
Der Entscheid des Bundesrats zu «Fabi» ist im Grundsatz richtig. Dies betont der Präsident des SEV, Giorgio Tuti: «Die dauerhafte, nachhaltige Finanzierung der Bahninfrastruktur stellt die
Schiene endlich mit der Strasse gleich.»
Im Detail erkennt der SEV allerdings grosse Mängel an der Vorlage des Bundesrats. Am meisten stört er sich daran, dass die Wirtschaft als grosse Nutzniesserin des öffentlichen Verkehrs nicht in
dessen Finanzierung einbezogen wird. Auch das eigene Engagement des Bundes geht nach Ansicht des SEV zu wenig weit: «Der Bund muss die bisherigen Kosten übernehmen, damit der Fonds schuldenfrei
starten kann», erläutert Giorgio Tuti.
Zufrieden zeigt sich der SEV mit dem Vorschlag, den Pendlerabzug bei den Steuern ungefähr auf der Höhe des 2.-Klass-Generalabonnements anzusetzen; dies entspricht der Haltung des SEV in der
Vernehmlassung; allerdings werden noch Ausnahmen für Leute in Schichtarbeit zu regeln sein.
Als Mitinitiant der öV-Initiative stellt der SEV fest, dass der Bundesrat zwar auf der richtigen Linie ist, die heutigen Vorschläge aber nicht als vollwertiger Gegenvorschlag zur Initiative
anzusehen sind; allzu einseitig sind die Lasten darin verteilt. «Wir werden unsern Einfluss im Parlament geltend machen, um die nötigen Verbesserungen in die Vorlage einzubringen», kündigt
Giorgio Tuti an.
Verband der verladenden Wirtschaft (VAP):
Wo bleiben die zusätzlichen Trassen für den Schienengüterverkehr ?
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft ist von der bekanntgegebenen Stossrichtung des Bundesrates für eine Botschaft zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)
enttäuscht.
Der Bundesrat will zwar seinen Beitrag aus allgemeinen Mitteln zur Finanzierung der Bahninfrastruktur erhöhen und ihn mit dem BIP-Wachstum indexieren. Damit sollte die Schieneninfrastruktur mit
dem Verkehrswachstum Schritt halten können. Obwohl aber die Unternehmungen der verladenden Wirtschaft gemäss der FABI-Vorlage weiterhin die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen
müssen und damit über 900 Millionen Franken jährlich an den Ausbau der Infrastruktur beisteuern, erhält die verladende Wirtschaft namentlich im Binnen-, Import- und Exportverkehr des
Schienengüterverkehrs innert nützlicher Frist keine zusätzlichen Trassen. Es soll wie bis anhin in den Personenverkehr investiert werden. Die Ziele für die Investitionsentwicklung des
Schienengüterverkehrs bleiben unverbindlich.