Der Unfall in Olten vom 6. Oktober 2011 ist gemäss Mitteilung der Unfalluntersuchungsstelle (UUS) vom 11. Oktober 2011 darauf zurückzuführen, dass der von Läufelfingen kommende Lokführer ein Halt zeigendes Signal missachtet hat. Der Zusammenstoss in Döttingen AG vom 8. August 2011 wurde durch die unerlaubte Abfahrt eines Lokführers verursacht.
VSLF Info: Grosses Glück bei zwei Kollisionen innert zweier Monate
Re 460 021-9 "Lok der Lokführer" in Zürich HB Foto: Marcel Manhart
In beiden Fällen ist somit menschliches Versagen Unfallursache. Und in beiden Fällen hattte die SBB grosses Glück, dass keine Toten zu beklagen waren:
- Das missachtete Signal B 161 in Olten deckt das Gleis, das auch von ausfahrenden Schnellzügen
von Olten Richtung Basel benutzt wird. Ein frontaler Zusammenstoss eines aus Läufelfingen
kommenden Zuges mit einem mit 90 km/h ausfahrenden Schnellzug Richtung Basel ist
technisch jederzeit möglich.
- In Döttingen verhinderten einige wenige Sekunden und Meter einen frontalen Zusammenstoss,
bei dem es wohl mehr als 2 Schwerverletzte und 20 Leichtverletzte zu beklagen gegeben hätte.
Bereits seit längerem wird bei der SBB intern, bei Gewerkschaften aber auch in der Presse über die flächendeckende Ausrüstung aller Signale mit ZUB diskutiert. Dass diese Ausrüstung die
Sicherheit erheblich erhöht, ist ein Fakt und die diesbezüglichen Anstrengungen sind zu begrüssen. Allerdings darf man sich bei all den technischen Einrichtungen nicht in falscher Sicherheit
wiegen.
Weder die Unfälle von Oerlikon 2003 (dort waren die Bremsen bzw. eine nicht korrekt durchgeführte Bremsprobe der Auslöser) noch jener von Turgi 2010 (dort war es eine Fehlinterpretation gepaart
mit einer Fehlmanipulation des Lokführers) hätten sich mit ZUB verhindern lassen. Und auch Rangierfahrten sind generell nicht gesichert und können (verschärft durch die Ausnahmeregelungen im
Reglement 301.21) auch Züge gefährden.
Bei allen technischen Einrichtungen zur Sicherung des Eisenbahnverkehrs darf nicht vergessen werden, dass die Eisenbahn noch immer von Menschen betrieben wird. Und das Lokpersonal ist dabei einer
der wichtigsten Sicherheitsträger. Von dessen Qualität hängt sehr viel ab.
Damit das Lokpersonal seiner sicherheitsrelevanten Stellung gerecht werden kann,
braucht es zwingend:
- eine Verschärfung der Anforderungen für die Zulassung zur Lokführerausbildung,
- eine umfassende, gründliche und praxisorientierte Aus- und Weiterbildung,
- abwechslungsreiche Arbeiten zur Verminderung der Monotonie, die Unfälle begünstigt,
- eine Arbeitszuteilung die sich auch im unregelmässigen Dienst am Menschen und seinen
menschlichen Bedürfnissen orientiert,
- den Verzicht auf zusätzliche Produktivitätssteigerungen bei gleichzeitiger Steigerung
der Arbeitsintensität während der Fahrt.
Die Berücksichtigung dieser Punkte bildet das Minimum dessen, was es braucht, damit das Lokpersonal seinen Auftrag auch in Zukunft sicher, zuverlässig und nachhaltig auf dem Niveau erbringen
kann, das seiner hohen Verantwortung entspricht. Fehler und Schäden, die durch weitere Sparübungen in diesen Punkten verursacht werden, sind – wenn überhaupt – sehr schwer zu korrigieren.
VSLF Nr. 329, 15. Oktober 2011
DB/HG