Gestützt auf eine bundesrätliche Verordnung vom August 2011 wird die Transportpolizei der SBB ab Sommer 2012 mit Schusswaffen ausgerüstet. Damit wird zum einen die Sicherheit der Bahnkunden, der Mitarbeitenden wie auch des Sicherheitspersonals weiter erhöht, zum anderen die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps erleichtert.
Künftig wird die Transportpolizei den anderen Polizeikräften gleichgestellt Foto: Marcel Manhart
Der ehemalige Sicherheitsdienst der SBB wurde in den vergangenen Jahren schrittweise zu einer vollwertigen, auf den öffentlichen Verkehr spezialisierte Polizei entwickelt. Die Transportpolizei
ist dem öffentlichen Recht unterstellt und die kantonale Polizeihoheit bleibt gewahrt. Der Bundesrat hat mit der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen
Verkehr vom 17. August 2011 entschieden, dass die Transportpolizei mit Schusswaffen ausgerüstet werden kann und so den anderen Polizeikräften gleichgestellt wird.
Die SBB plant, die Transportpolizisten der SBB ab Sommer 2012 mit Schusswaffen auszurüsten. Die dafür nötigen Schritte werden jetzt unternommen. Das Grenzwachtkorps, die Militärische Sicherheit
und die Kantonspolizei patrouillieren bereits heute bewaffnet in den Zügen der SBB.
Einfachere Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps
Die Transportpolizei wird die Schusswaffe verdeckt tragen und nur bei Notwehr und Notwehrhilfe einsetzen, wenn keine andere Möglichkeit besteht, eine konkrete Gefahr für die Kundinnen und Kunden
der SBB, für Mitarbeitende oder für die Angehörigen der Transportpolizei abzuwenden. Für die Regelung des Schusswaffeneinsatzes wird ein umfassender Dienstbefehl ausgearbeitet.
Die Sicherheitslage in den Zügen hat sich in den letzten Jahren nicht grundsätzlich verschlechtert. Die Passagiere fühlen sich nach wie vor sicher. Es ist aber eine vermehrte Gewaltbereitschaft
bei einzelnen Passagieren gegenüber den Kundinnen und Kunden wie auch dem Zugpersonal zu verzeichnen. Die Transportpolizisten erhalten mit der Schusswaffe die Möglichkeit, bei einer allfälligen
Eskalation angemessen reagieren und die Passagiere, Mitarbeitenden wie auch sich selber schützen zu können. Zudem vereinfacht die Ausrüstung der Transportpolizei mit einer Schusswaffe gemeinsame
Einsätze mit anderen Polizeikorps und schafft Synergien in der Zusammenarbeit mit ihnen.
Schulung und Zulassungsprüfung erforderlich
Die Angehörigen der SBB Transportpolizei sind gleich ausgebildet wie die Kantonspolizisten und verfügen über einen eidgenössischen Fachausweis. Obwohl sie die Schiessausbildung an einer
anerkannten Polizeischule bereits erfolgreich absolviert haben, werden sie nur mit einer Schusswaffe ausgerüstet, wenn sie noch einmal eine theoretische und praktische Grundausbildung und
Zulassungsprüfung gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Polizeiinstitutes absolviert und bestanden haben.
Die drei Grundpfeiler der Öffentlichen Sicherheit
Bei der Gewährleistung der Sicherheit von Kunden und Personal stützt sich die SBB auf drei Pfeiler: Prävention, Personelle Präsenz und Repression. In der Prävention setzt die SBB das
Gewaltpräventionsprogramm RailFair mit Bahnhofpatenschaften und Präventionsassistenten erfolgreich um. Zentral ist jeweils die Präsenz von uniformiertem Personal wie Zugbegleitern und
Transportpolizisten. Unterstützt werden die Sicherheitsanstrengungen durch die Videoüberwachung in grossen Bahnhöfen und in Regionalzügen. Die Transportpolizei der SBB ist bei
Gesetzesübertretungen – zusammen mit der örtlich zuständigen Polizei – auch repressiv tätig.
Stellungnahme Pro Bahn Schweiz: Bahnpolizei als vollwertige Polizei einsetzen
Pro Bahn Schweiz die Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs befürwortet diese Massnahme, weil damit die Sicherheit in den Zügen noch mehr verbessert und
es den Ordnungskräften ermöglicht wird, bei Bedrohungslagen angemessen zu reagieren. Pro Bahn Schweiz hat bereits in der Vernehmlassung gefordert, dass die Angehörigen der Transportpolizei gleich
wie Polizeikräfte ausgebildet werden. Dieses Anliegen wird erfüllt.
Verschiedentlich ist geäussert worden, dass mit der Bewaffnung unhaltbare Situationen geschaffen werden, indem mit wilden Schiessereien innerhalb eines fahrenden Zuges zu rechnen sei. Als erstes
sind derartige Situationen praktisch ausgeschlossen, dafür weiss aber eine allfällige Täterschaft, dass sie es mit bewaffneten Polizisten zu tun bekommt, welche sich notfalls mit Waffengewalt
durchsetzen können. Allein dieser Umstand wird von Gewalttaten wie Bedrohungen beispielsweise mit Messern abhalten. Als zweites ist anzumerken, dass die Polizeipatrouillen in den Strassen
ebenfalls bewaffnet sind. Niemand fühlt sich deswegen bedroht. Als Drittes darf erwähnt werden, dass im Ausland, die Transport- oder Bahnpolizei schon lange ihren Dienst bewaffnet versieht.
Pro Bahn Schweiz erachtet deshalb dieses Vorgehen als angemessen und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass es wenn immer möglich nie angewandt werden muss.