Das Bundesgericht hat den Weg zum Baubeginn für das grenzüberschreitende Bahnprojekt CEVA in Genf freigemacht. Es liess den Bau zu. Ausgenommen ist ein Tunnel. In diesem Punkt akzeptierte das Gericht die aufschiebende Wirkung.
SBB und SNCF gemeinsam am Bahnhof Genève Foto: Marcel Manhart
Das höchste Gericht hielt fest, SBB und Kanton Genf könnten mit dem Bau der neuen 13,7 Kilometer langen Bahnverbindung zwischen dem Genfer Bahnhof Cornavin und der französischen Stadt Annemasse
beginnen - auf eigene Verantwortung.
Die grossen Arbeiten für den Champel-Tunnel sind aber bis zu einem definitiven Entscheid unzulässig. Darin gab das Gericht den Einsprechern Recht. Die im Quartier Champel wohnhaften Rekurrenten
befürchten einen irreparablen Schaden, sollte der Tunnel im geplanten Umfang realisiert werden. Der Bau würde es nicht mehr erlauben, Lärmschutzmassnahmen vorzunehmen, wenn das Bundesgericht das
verlangen würde.
In seinem Entscheid relativiert das Bundesgericht indessen die aufschiebende Wirkung. Es erinnert daran, dass die Arbeiten am Tunnel wie etwa der Aushub nicht vor dem 5. Juli 2012 beginnen. Die
aufschiebende Wirkung betrifft nur die grossen Arbeiten. An den Vorarbeiten hindert sie die Projektverantwortlichen nicht. Diese Vorarbeiten sollen im Oktober anlaufen.