Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur in ihrer Vernehmlassungsantwort grundsätzlich. Sie verlangt aber eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten.
Ein "grundsätzliches JA" aus Graubünden Foto: Marcel Manhart
Gegenstand der Vorlage ist der erste Ausbauschritt bis 2025 im Rahmen des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) im Umfang von 3.5 Milliarden Franken. Auf den Strecken
Zürich-Chur, Zürich-Bellinzona-Locarno/Lugano und Bern-Luzern soll der Halbstundentakt eingeführt werden. Für die Privatbahnen sind Massnahmen im Umfang von 300 Millionen Franken vorgesehen,
davon 150 Millionen Franken bei der Rhätischen Bahn. Die Finanzierung soll über einen unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF) erfolgen, welcher den befristeten Fonds zur Finanzierung von
Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) ablöst. Die Vorlage stellt einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative “Für den öffentlichen Verkehr” dar, welche die
Finanzierungsprobleme des öffentlichen Verkehrs einseitig über eine Verlagerung von Strassenmitteln lösen möchte.
Die Schaffung eines unbefristeten Bahninfrastrukturfonds wird von der Regierung begrüsst. Das Investitionsvolumen sollte allerdings nicht bloss 3.5 Milliarden, sondern 5 bis 6 Milliarden Franken
umfassen und schneller realisiert werden. Es ist Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass das Netz unterhalten und ausgebaut wird. Die Regierung lehnt es ab, eine neue Finanzverflechtung zu
schaffen. Ebenso abgelehnt wird die Einführung eines Kantonsbeitrags in den Bahninfrastrukturfonds. Um die Gleichstellung der SBB und der Privatbahnen zu erreichen und die Finanzierungsströme
weiter zu vereinfachen, fordert die Regierung den Bundesrat auf, eine Variante vorzulegen, welche die vollständige Bundesfinanzierung der Privatbahnnetze enthält.
Für die SBB steht der Mehrwert für die Kundinnen und Kunden im Zentrum
Die SBB unterstützt die Vorlage des Bundes zur nachhaltigen Finanzierung der Bahninfrastruktur und der Einrichtung eines zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF). Sie betont in ihrer
Stellungnahme, dass die Bahninfrastruktur primär dort ausgebaut werden muss, wo ein hoher Kundennutzen erzielt wird. Der Ausbau soll einen wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen. Als dringender
Engpass mit hohem Kundennutzen soll die Strecke zwischen Aarau und Zürich bereits im ersten Schritt ausgebaut werden (Chestenberg-Tunnel).
Die SBB begrüsst die Initiative des Bundes, die langfristige Finanzierung der Bahninfrastruktur neu zu regeln, den Ausbau etappiert zu planen und damit die Weichen für die Zukunft der Bahn
nachhaltig zu stellen. Die SBB äussert sich grundsätzlich positiv zur Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI). Sie bekräftigt zudem die Haltung des Bundes, dass die bis
2025 geplanten Ausbaumassnahmen primär zum Ziel haben müssen, die dringenden Engpässe im Schienennetz zu beseitigen und das Sitzplatzangebot deutlich zu verbessern. Im Rahmen der Vorlage werden
die Gebühren zur Nutzung der Trassen stark steigen. Daher ist die SBB auf Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Tarife, die sich am Nutzen der Kundinnen und Kunden orientieren,
angewiesen.
Kunden sollen vom Ausbau spürbar profitieren
Die SBB befürwortet den Ausbau in Etappen und nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat für den ersten Ausbauschritt bis 2025 3.5 Mrd. Franken bereit stellen will. Damit die Kundinnen und Kunden von
den Ausbauprogrammen spürbar profitieren und die dringendsten Engpässe auf dem Netz vordringlich angegangen werden können, sind aus Sicht SBB für den Ausbauschritt 2025 Investitionen im Umfang
von 5.7 Mrd. Franken notwendig. Generell sind die Projekte so zu priorisieren, dass sie ihre Wirkung und somit einen Kundennutzen rasch entfalten und die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems
stärken.
Aus Sicht SBB ist der Chestenberg-Tunnel eine der wesentlichen Massnahmen: Damit wird der dringendste Engpass im Kern des Schweizer Schienennetzes behoben. So kann ein Viertelstundentakt zwischen
Bern und Zürich realisiert und das Platzangebot im Fernverkehr auf der West-Ost Achse erhöht werden. Auch in der S-Bahn zwischen Aarau und Zürich können mehr Sitzplätze angeboten werden. Dank der
hohen Trassenverfügbarkeit an strategisch wichtiger Lage im Netz kann der Güterverkehr seine Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Zudem ist der Chestenberg-Tunnel Voraussetzung, damit andere
Ausbauprojekte, wie die Doppelspur Ligerz-Twann oder der Knoten Bern, überhaupt ihren vollen Nutzen für die Kundinnen und Kunden entfalten können. Aus diesen Gründen ist der Chestenberg-Tunnel im
Ausbauschritt 2025 zu verpflichten.
Eine weitere wesentliche Massnahme dieses Ausbauschrittes im Umfang von 5.7 Mrd. Franken ist die Ertüchtigung der Strecke Lausanne-Bern. Diese Strecke ist auszubauen, damit die neuen
Doppelstock-Fernverkehrszüge mit Wankkompensation ihre Leistungsfähigkeit ausschöpfen können. Kundinnen und Kunden erhalten so mehr Komfort und kürzere Fahrzeiten.
Die SBB hält ausserdem fest, dass das Verlagerungsprinzip auch im Binnengüterverkehr verfassungsrechtlich verankert werden muss. Dies schafft die Grundlage, um die Anliegen des Güterverkehrs bei
der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur zu berücksichtigen. Nur mit einer besseren Verfügbarkeit der Trassen kann der Güterverkehr seine Angebotsqualität beibehalten und
ausbauen.
Mittel gezielt und für einen dauerhaften Nutzen einsetzen
Die SBB befürwortet weiterhin die Einrichtung eines umfassenden, nachhaltigen und zeitlich unbefristeten Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit dem Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der
Bahninfrastruktur finanziert werden sollen. Es ist notwendig, dass nicht nur der Bund und die Kantone, sondern auch die Kundinnen und Kunden sich angemessen an der Finanzierung der verbesserten
Qualität und Leistung des öffentlichen Verkehrs beteiligen. Die SBB selbst leistet ebenfalls einen Beitrag mit Effiziensteigerungen von 250 Mio. Franken pro Jahr ab 2016.
Es ist der SBB ein zentrales Anliegen, dass durch die Ausgestaltung der Finanzierungsprozesse zwischen dem Bund, den Kantonen und den Bahnunternehmen ein langfristig ausgerichtetes
Planungsinstrument zur Verfügung steht. Die Planungssicherheit auf längere Sicht ist grundlegend, will man die künftig notwendigen Mittel für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau prognostizieren
können. Die Finanzierung der Folgekosten von Infrastrukturausbauten sind frühzeitig verbindlich zu regeln.
Der Bund gibt mit der Vorlage FABI eine adäquate Antwort auf den Bedarf an zusätzlichen Angeboten im öffentlichen Verkehr. Dieser ist einerseits ein Zeichen des Erfolgs der Bahn. Andererseits
zeigt er, dass weitere Investitionen ins Schweizer Bahnnetz erforderlich sind, um auch in Zukunft der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.