Verspätungen kommen die SBB teuer zu stehen

Die SBB zahlte 2010 rund 2,2 Millionen Franken an Entschädigungen wegen verspäteter Züge. Eine neu eingeführte EU-Verordnung ist der Grund dafür.

 

Im Jahr 2010 muss das Unternehmen nach eigenen Schätzungen 2,2 Millionen Franken Entschädigungen an Kunden zahlen. 2009 betrug die Summe noch 1,6 Millionen; 2008 rund 1,5 Millionen Franken. Hauptgrund sind die ausgeweiteten Fahrgastrechte.

 

«Die vor einem Jahr eingeführten Fahrgastrechte im internationalen Verkehr wirken sich auf die Entschädigungszahlungen der SBB aus», bestätigte SBB-Sprecher Renzo Cicillini einen Bericht des «SonntagsBlick». Der enorme Anstieg im vergangenen Jahr habe auch damit zu tun, dass die Kunden immer besser über ihre Rechte Bescheid wüssten.

Die Cisalpino-Züge verkehren nun im "SBB-Look"                        Foto: Marcel Manhart

 

Nach der Auflösung der Tochtergesellschaft Cisalpino müssen die SBB und die italienische Trenitalia zudem seit einem Jahr auch für die Verspätungen und Ausfälle der Cisalpino-Züge zahlen. Vorher waren diese Beträge über die Tochterfirma abgerechnet worden. In den Zahlen enthalten sind sämtliche Zahlungen für Kunden im internationalen und nationalen Zugverkehr, Entschädigungen bei Gepäckverlust, Taxifahrten und Hotelübernachtungen sowie Sorry- Gutscheine oder Getränkebons.

20'000 Anträge im internationalen Verkehr
Alleine die Verspätungen und Ausfälle im internationalen Zugverkehr hätten die SBB im Jahr 2010 rund 700'000 Franken gekostet, sagte Cicillini. Insgesamt seien dafür rund 20'000 Anträge eingegangen. wie viel die SBB davon selber zahlen muss, ist indes noch nicht klar. Ein Teil werde den internationalen Partnergesellschaften verrechnet, erklärte der SBB-Sprecher.

Seit einem Jahr gilt eine EU-Verordnung, die auch den Schweizer Bahnkunden für Verspätungen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr einen Teil des Billettpreises zugesteht. Im Inlandverkehr der Schweiz gelten diese Regeln jedoch nicht. Die Bahnen sind nur verpflichtet, ihre Passagiere bis Betriebsschluss am Abend ans Ziel zu bringen. Von der Haftung befreit ist die SBB auch, wenn der Zug wegen eines Unfalls oder eines Streiks behindert wird. Ebenfalls nichts zahlen muss das Unternehmen, wenn höhere Gewalt wie Schnee, Eis oder Hochwasser zu Verspätungen führt.