Gemeinsame Aktion von VöV, Personalverbänden und BAV gegen Übergriffe auf das Personal im öffentlichen Verkehr

Strafbare Handlungen gegen Angestellte von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sind seit dem 1. Januar 2007 Offizialdelikte. Sie werden damit von Amtes wegen verfolgt. Die Verkehrsunternehmen können dies zum besseren Schutz ihrer Angestellten in ihren Fahrzeugen mittels Kleber bekannt machen.

 

Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV), stellvertretend für die Personalverbände, und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) haben am Dienstag mit Unterstützung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) auf die Bestimmung aufmerksam gemacht. Sie stellten in Bern einen Kleber vor, mit dem die Verkehrsunternehmen Passagiere auf die Konsequenzen von Übergriffen auf das Personal aufmerksam machen sollen. Vor den Medien brachten SEV-Präsident Giorgio Tuti im Namen der Personalverbände, VöV-Direktor Peter Vollmer und BAV-Direktor Peter Füglistaler einen Warnhinweis in einem Bus des Regionalverkehrs Bern-Solothurn (RBS) an.

     Kleber  mit  Hinweis  auf  den  Artikel 59  des  Personenbeförderungsgesetzes

 

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass Handlungen gegenüber Angestellten des öffentlichen Verkehrs, die vom Strafgesetz verboten sind, von Amtes wegen verfolgt werden. Diese Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Früher mussten Bus- und Tramchauffeure, Lokomotivführer, Zugbegleiterinnen und weitere Angestellte von Verkehrsunternehmen Strafanzeige einreichen, wenn sie beschimpft oder mit Gewalt bedroht worden waren.

SEV-Präsident Tuti erkärte: "Wir haben am letzten Kongress von unserer Basis, also vom Personal des öffentlichen Verkehrs, den klaren Auftrag erhalten, diesen Gesetzesartikel bekanntzumachen. Diesen Auftrag erfüllen wir mit diesen Klebern auf attraktive Weise."

„Der öffentliche Verkehr bleibt nur attraktiv, wenn er sowohl für Passagiere als auch für Angestellte sicher ist“, sagte BAV-Direktor Füglistaler an der Präsentation. „Dazu trägt neben der Bestimmung im Personenbeförderungsgesetz auch das neue Gesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen bei.“

Für VöV-Direktor Peter Vollmer zeigt die Aktion, dass sowohl Behörden, Transportunternehmungen und die Personalverbände alles tun wollen, damit sich die Passagiere und das Personal im öV sicher fühlen können. Die neuen gesetzlichen Grundlagen helfen in den Bemühungen aller Beteiligten zugunsten eines sicheren öV.

 

 

Bericht SF Tagesschau vom 07. September 2010