Mit dem Bündner Generalabonnement lässt es sich nicht nur auf Schienen dahingleiten, sondern auch über die Strasse rollen oder gar ganz abheben. Das BÜGA ist nämlich nicht nur auf dem
Netz der Rhätischen Bahn, in den Bahnersatzbussen und auf dem RhB-Bus Tirano - Lugano gültig, sondern auch in allen PostAutos in Graubünden bis Bad Ragaz, Bellinzona, Chiavenna und
Mals.
Ebenfalls freie Fahrt gibt es beim Stadtbus Chur (ausgenommen Nachtbusse), beim Engadin Bus, beim Verkehrsbetrieb Davos (mit Ausnahme der Seitentäler Dischma, Sertig und Monstein), beim Ortsbus
Klosters-Serneus sowie beim Silvestri Bus Zernez - Livigno (ganzjährig) und Livigno - Pontresina (Sommerbetrieb). Noch dazu gibt es freie Fahrt auf der SBB-Strecke Chur - Landquart - Bad Ragaz
und auf der Strecke Disentis / Mustér - Oberalppass der Matterhorn Gotthard Bahn. Umsonst abheben lässt es sich mit dem BÜGA in der Luftseilbahn Rhäzüns - Feldis.
Und der Gipfel…
Mit 20 - 50 % Ermässigung auf Einzelfahrten gondeln Sie mit vielen Bergbahnen auf die Spitzen der Bündner Berge. Informationen über die Gültigkeit erhalten Sie direkt bei Ihrer Bergbahn.
Die "BÜGA-Werbelokomotive" der Rhätischen Bahn Foto: Marcel Manhart
Das Bündner Generalabonnement ist seit einiger Zeit noch attraktiver, denn dank der Ausweitung des Verbundsgebiets über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus bis nach Bad Ragaz (Kanton St.
Gallen), Zernez-Livigno, Scuol-Nauders-Landeck wird auch hier den Kundenbedürfnissen Rechnung getragen.
Nachdem eine Büga-Lokomotive der Rhätischen Bahn (RhB) sowie ein Postauto schon seit geraumer Zeit auf den Bündner Schienen und Strassen unterwegs sind, fährt nun auch die Churer Stadtbus AG mit
dem Büga-Label. Hauptsächlich auf den Linien 1 und 4 und teilweise auch als Engadin Bus im Oberengadin.
Eindrücklicher Verkaufserfolg
Das Büga wurde 1999 von der kantonalen ÖV-Fachstelle und der RhB neu lanciert.
Neben einem generellen Rabatt wurden die nationalen Partner- und Familienregelungen des Generalabonnements übernommen. Wie bereits eingangs erwähnt ist heute das BÜGA nicht nur bei der RhB und
Postauto Graubünden, sondern auch beim Stadtbus Chur, Engadin Bus, auf der SBB-Strecke Chur–Bad Ragaz, auf der Matterhorn-Gotthard-Bahn-Strecke Disentis–Oberalppass, beim Verkehrsbetrieb Davos,
beim Ortsbus Klosters-Serneus, bei Silvestri Bus Zernez–Livigno–Pontresina, beim ÖBB-Postbus von Nauders nach Landeck und dazu auch auf der Luftseilbahn Rhäzüns–Feldis gültig.
Der Erfolg sprcht für das Büga: Im Jahr 2000 wurden 2500 Bügas verkauft, 2006 wurde die 6000er-Marke übertroffen, 2007 die 7000-er Marke und bis im vergangenen Jahr wurde die 10 000er-Marke
geknackt. Der Umsatz hat sich von 0,57 Millionen Franken im Jahr 1998 auf 8,8 Millionen Franken im vergangenen Jahr verfünfzehnfacht.
In allen Variationen erhältlich
Das Büga ist in mehreren Variationen erhältlich, so zum Beispiel als Jahresabonnement, aber auch als Monatsabonnement und Selbstverständlich in 1. oder in 2. Klasse.
Basis-BÜGA für:
- Erwachsene zwischen 25 und 62 / 63 Jahren
- Senioren, die das 64. / 65. Lebensjahr vollendet haben
- Junioren zwischen 16 und 25 Jahren
- Kinder zwischen 6 und 16 Jahren
BÜGA-Plus Duo Partner
Eine Person besitzt ein Basis-BÜGA oder ein Schweizer Basis-GA und Sie als Partner oder Partnerin profitieren vom BÜGA-Plus Duo Partner.
Wenn Sie von den Vorzugskonditionen des BÜGA-Plus Duo Partner profitieren möchten, müssen Sie das Wohnsitzbestätigungs-Formular ausfüllen und der Bestellung beilegen.
BÜGA für die Familie
- BÜGA-Plus Familia Kinder / BÜGA-Plus Familia Junioren
Falls Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren und von 16 - 25 Jahren bei Ihnen als Eltern im selben Haushalt leben, erhalten die Kids das BÜGA mit starker Vergünstigung, sofern mindestens ein Elternteil ein Basis-BÜGA oder ein Schweizer Basis-GA besitzt.
- BÜGA-Plus Familia Elternteil
Als Mutter oder Vater profitieren Sie von einer Vergünstigung gegenüber dem Basis-BÜGA. Voraussetzung dafür ist, dass Sie neben einem Basis-BÜGA für Mutter oder Vater mindestens ein Kinder-BÜGA mit gleicher Geltungsdauer lösen.
Wenn Sie von den Vorzugskonditionen des BÜGA-Plus Duo Partner profitieren möchten, müssen Sie das Wohnsitzbestätigungs-Formular ausfüllen und der Bestellung beilegen.
Klassenwechsel mit BÜGA-Plus
Wenn Sie als Basis-BÜGA ein 1.-Klass-BÜGA gewählt haben, können Sie die BÜGA-Plus-Karte(n) für die 1. oder 2. Klasse lösen. Haben Sie als Basis-BÜGA ein 2.-Klass-BÜGA, können Sie die
BÜGA-Plus-Karte(n) ausschliesslich für die 2. Klasse wählen.
Kinder von 6 - 16 Jahren bezahlen keinen Klassenwechselzuschlag, wenn sie in Begleitung eines Elternteils mit gültigem 1.-Klass-BÜGA reisen.
Hunde BÜGA
Das BÜGA zum anbeissen! Falls Sie einen Hund besitzen, so reist er für CHF 410.00 pro Jahr mit Ihnen mit. In der 1. oder in der 2. Klasse.
Der "BÜGA-Bus" der Stadtbus Chur AG Foto: Marcel Manhart
BÜGA Sonderservice
Das BÜGA lässt sich aber auch mal hinterlegen. Oder bei Verlust ersetzen. Und auch Klassenwechsel sind mit dem BÜGA möglich. Damit das Glück noch ein bisschen grenzenloser
wird.
Mit dem BÜGA die Klasse wechseln? Kein Problem. Pro Strecke gibt es mit dem BÜGA 50 Prozent Ermässigung. Und den ganzen Tag lang lässt es sich mit dem BÜGA bereits für 25 Franken in der 1. Klasse
reisen. Einen ganzen Monat lang 1. Klasse gibt es für Erwachsene für 125 Franken. Beim definitiven Klassenwechsel wird der Betrag für die unbenützte Zeit des bestehenden BÜGA pro rata
angerechnet.
BÜGA vergessen? Auch kein Problem. Einfach am Schalter ein normales Billett kaufen und darauf vermerken lassen, dass Sie Ihr BÜGA vergessen haben. Nach der Reise innerhalb von 10 Tagen mit Billet
und BÜGA am Schalter Ihrer Wahl erscheinen, und schon wird Ihnen der Billettpreis rückerstattet (Selbstbehalt: fünf Franken). BÜGA vergessen und kein Zeit für den Schalter? Einfach bei der
Zugbegleitung melden. Die überprüft die Gültigkeit von Ihrem BÜGA gleich online oder stellt Ihnen einen Beleg aus, mit dem Sie innerhalb von 10 Tagen die Billetkosten am Schalter Ihrer Wahl
rückerstattet bekommen (Selbstbehalt: fünf Franken).
BÜGA verloren? Einfach mit Kaufquittung und gültigem Ausweis am Schalter melden. Für 30 Franken gibt es ein provisorisches BÜGA, das 10 Tage gültig ist. Während dieser Zeit trifft Ihr Ersatz-BÜGA
im Briefkasten ein. Gleiches gilt natürlich auch bei Verlust oder Diebstahl. (Einschränkung: Das Ersatz-BÜGA kann nicht hinterlegt oder gekündigt werden, und der Preis kann nicht rückerstattet
werden). Das 1-Monats BÜGA wird bei Verlust nicht ersetzt.
BÜGA hinterlegen? Benötigen Sie ihr BÜGA für längere Zeit mal nicht, können Sie es an einem Bahnschalter für 10 Franken hinterlegen - maximal 30 Tage, minimal sieben Tage und bis sieben
Geltungstage vor Ablauf des BÜGA. (Gilt nicht für: BÜGA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA, GA Hund, 1-Monats BÜGA). Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Hinterlegungs- und Bezugstag
werden übrigens nicht angerechnet. An diesen Tagen können Sie sogar die Hinterlegungskarte für die Bahn benützen; beispielsweise für die Fahrt an den Flughafen und wieder zurück. Aber was ist der
Sinn der Hinterlegung? Ganz einfach: Für den Wert der hinterlegten Tage erhalten Sie einen BÜGA-Bon, den Sie wie einen Gutschein verwenden können, zum Beispiel als Anzahlung für Ihr nächstes
BÜGA.
Das "BÜGA-Postauto" in Chur Foto: Marcel Manhart