Eindrücklicher Verkaufserfolg für das Bündner Generalabo

Mit dem Bündner Generalabonnement lässt es sich nicht nur auf Schienen dahingleiten, sondern auch über die Strasse rollen oder gar ganz abheben. Das BÜGA ist nämlich nicht nur auf dem Netz der Rhätischen Bahn, in den Bahnersatzbussen und auf dem RhB-Bus Tirano - Lugano gültig, sondern auch in allen PostAutos in Graubünden bis Bad Ragaz, Bellinzona, Chiavenna und Mals.

Ebenfalls freie Fahrt gibt es beim Stadtbus Chur (ausgenommen Nachtbusse), beim Engadin Bus, beim Verkehrsbetrieb Davos (mit Ausnahme der Seitentäler Dischma, Sertig und Monstein), beim Ortsbus Klosters-Serneus sowie beim Silvestri Bus Zernez - Livigno (ganzjährig) und Livigno - Pontresina (Sommerbetrieb). Noch dazu gibt es freie Fahrt auf der SBB-Strecke Chur - Landquart - Bad Ragaz und auf der Strecke Disentis / Mustér - Oberalppass der Matterhorn Gotthard Bahn. Umsonst abheben lässt es sich mit dem BÜGA in der Luftseilbahn Rhäzüns - Feldis.

Und der Gipfel…
Mit 20 - 50 % Ermässigung auf Einzelfahrten gondeln Sie mit vielen Bergbahnen auf die Spitzen der Bündner Berge. Informationen über die Gültigkeit erhalten Sie direkt bei Ihrer Bergbahn.

Die "BÜGA-Werbelokomotive" der Rhätischen Bahn                    Foto: Marcel Manhart

 

Das Bündner Generalabonnement ist seit einiger Zeit noch attraktiver, denn dank der Ausweitung des Verbundsgebiets über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus bis nach Bad Ragaz (Kanton St. Gallen), Zernez-Livigno, Scuol-Nauders-Landeck wird auch hier den Kundenbedürfnissen Rechnung getragen.

Nachdem eine Büga-Lokomotive der Rhätischen Bahn (RhB) sowie ein Postauto schon seit geraumer Zeit auf den Bündner Schienen und Strassen unterwegs sind, fährt nun auch die Churer Stadtbus AG mit dem Büga-Label. Hauptsächlich auf den Linien 1 und 4 und teilweise auch als Engadin Bus im Oberengadin.

Eindrücklicher Verkaufserfolg
Das Büga wurde 1999 von der kantonalen ÖV-Fachstelle und der RhB neu lanciert.

Neben einem generellen Rabatt wurden die nationalen Partner- und Familienregelungen des Generalabonnements übernommen. Wie bereits eingangs erwähnt ist heute das BÜGA nicht nur bei der RhB und Postauto Graubünden, sondern auch beim Stadtbus Chur, Engadin Bus, auf der SBB-Strecke Chur–Bad Ragaz, auf der Matterhorn-Gotthard-Bahn-Strecke Disentis–Oberalppass, beim Verkehrsbetrieb Davos, beim Ortsbus Klosters-Serneus, bei Silvestri Bus Zernez–Livigno–Pontresina, beim ÖBB-Postbus von Nauders nach Landeck und dazu auch auf der Luftseilbahn Rhäzüns–Feldis gültig. 

Der Erfolg sprcht für das Büga: Im Jahr 2000 wurden 2500 Bügas verkauft, 2006 wurde die 6000er-Marke übertroffen, 2007 die 7000-er Marke und bis im vergangenen Jahr wurde die 10 000er-Marke geknackt. Der Umsatz hat sich von 0,57 Millionen Franken im Jahr 1998 auf 8,8 Millionen Franken im vergangenen Jahr verfünfzehnfacht.

In allen Variationen erhältlich

Das Büga ist in mehreren Variationen erhältlich, so zum Beispiel als Jahresabonnement, aber auch als Monatsabonnement und Selbstverständlich in 1. oder in 2. Klasse.

 

Basis-BÜGA für:

  • Erwachsene zwischen 25 und 62 / 63 Jahren
  • Senioren, die das 64. / 65. Lebensjahr vollendet haben
  • Junioren zwischen 16 und 25 Jahren
  • Kinder zwischen 6 und 16 Jahren

BÜGA-Plus Duo Partner

Eine Person besitzt ein Basis-BÜGA oder ein Schweizer Basis-GA und Sie als Partner oder Partnerin profitieren vom BÜGA-Plus Duo Partner.
Wenn Sie von den Vorzugskonditionen des BÜGA-Plus Duo Partner profitieren möchten, müssen Sie das Wohnsitzbestätigungs-Formular ausfüllen und der Bestellung beilegen.

BÜGA für die Familie

  • BÜGA-Plus Familia Kinder / BÜGA-Plus Familia Junioren
    Falls Kinder und Jugendliche im Alter von 6-16 Jahren und von 16 - 25 Jahren bei Ihnen als Eltern im selben Haushalt leben, erhalten die Kids das BÜGA mit starker Vergünstigung, sofern mindestens ein Elternteil ein Basis-BÜGA oder ein Schweizer Basis-GA besitzt.
  • BÜGA-Plus Familia Elternteil
    Als Mutter oder Vater profitieren Sie von einer Vergünstigung gegenüber dem Basis-BÜGA. Voraussetzung  dafür ist, dass Sie neben einem Basis-BÜGA für Mutter oder Vater mindestens ein Kinder-BÜGA mit gleicher Geltungsdauer lösen.

Wenn Sie von den Vorzugskonditionen des BÜGA-Plus Duo Partner profitieren möchten, müssen Sie das Wohnsitzbestätigungs-Formular ausfüllen und der Bestellung beilegen.

Klassenwechsel mit BÜGA-Plus

Wenn Sie als Basis-BÜGA ein 1.-Klass-BÜGA gewählt haben, können Sie die BÜGA-Plus-Karte(n) für die 1. oder 2. Klasse lösen. Haben Sie als Basis-BÜGA ein 2.-Klass-BÜGA, können Sie die BÜGA-Plus-Karte(n) ausschliesslich für die 2. Klasse wählen.
Kinder von 6 - 16 Jahren bezahlen keinen Klassenwechselzuschlag, wenn sie in Begleitung eines Elternteils mit gültigem 1.-Klass-BÜGA reisen.

Hunde BÜGA

Das BÜGA zum anbeissen! Falls Sie einen Hund besitzen, so reist er für CHF 410.00 pro Jahr mit Ihnen mit. In der 1. oder in der 2. Klasse.

 

Der "BÜGA-Bus" der Stadtbus Chur AG                                            Foto: Marcel Manhart

 

BÜGA Sonderservice

Das BÜGA lässt sich aber auch mal hinterlegen. Oder bei Verlust ersetzen. Und auch Klassenwechsel sind mit dem BÜGA möglich. Damit das Glück noch ein bisschen grenzenloser wird.

Mit dem BÜGA die Klasse wechseln? Kein Problem. Pro Strecke gibt es mit dem BÜGA 50 Prozent Ermässigung. Und den ganzen Tag lang lässt es sich mit dem BÜGA bereits für 25 Franken in der 1. Klasse reisen. Einen ganzen Monat lang 1. Klasse gibt es für Erwachsene für 125 Franken. Beim definitiven Klassenwechsel wird der Betrag für die unbenützte Zeit des bestehenden BÜGA pro rata angerechnet.

BÜGA vergessen? Auch kein Problem. Einfach am Schalter ein normales Billett kaufen und darauf vermerken lassen, dass Sie Ihr BÜGA vergessen haben. Nach der Reise innerhalb von 10 Tagen mit Billet und BÜGA am Schalter Ihrer Wahl erscheinen, und schon wird Ihnen der Billettpreis rückerstattet (Selbstbehalt: fünf Franken). BÜGA vergessen und kein Zeit für den Schalter? Einfach bei der Zugbegleitung melden. Die überprüft die Gültigkeit von Ihrem BÜGA gleich online oder stellt Ihnen einen Beleg aus, mit dem Sie innerhalb von 10 Tagen die Billetkosten am Schalter Ihrer Wahl rückerstattet bekommen (Selbstbehalt: fünf Franken).

BÜGA verloren? Einfach mit Kaufquittung und gültigem Ausweis am Schalter melden. Für 30 Franken gibt es ein provisorisches BÜGA, das 10 Tage gültig ist. Während dieser Zeit trifft Ihr Ersatz-BÜGA im Briefkasten ein. Gleiches gilt natürlich auch bei Verlust oder Diebstahl. (Einschränkung: Das Ersatz-BÜGA kann nicht hinterlegt oder gekündigt werden, und der Preis kann nicht rückerstattet werden). Das 1-Monats BÜGA wird bei Verlust nicht ersetzt.

BÜGA hinterlegen? Benötigen Sie ihr BÜGA für längere Zeit mal nicht, können Sie es an einem Bahnschalter für 10 Franken hinterlegen - maximal 30 Tage, minimal sieben Tage und bis sieben Geltungstage vor Ablauf des BÜGA. (Gilt nicht für: BÜGA-Plus Familia Kind/Jugend, übertragbares GA, GA Hund, 1-Monats BÜGA). Jede Hinterlegung kostet 10 Franken. Hinterlegungs- und Bezugstag werden übrigens nicht angerechnet. An diesen Tagen können Sie sogar die Hinterlegungskarte für die Bahn benützen; beispielsweise für die Fahrt an den Flughafen und wieder zurück. Aber was ist der Sinn der Hinterlegung? Ganz einfach: Für den Wert der hinterlegten Tage erhalten Sie einen BÜGA-Bon, den Sie wie einen Gutschein verwenden können, zum Beispiel als Anzahlung für Ihr nächstes BÜGA.

Das "BÜGA-Postauto" in Chur                                                           Foto: Marcel Manhart