Flexiblere Anstellungsbedingungen für Post- und SBB-Kader

Die mittleren und höheren Kader der Post und der SBB sollen künftig nach den Regeln des Obligationenrechts angestellt werden. Der Bundesrat will mit diesem Entscheid den früheren Regiebetrieben mehr Flexibilität bei den Anstellungsbedingungen von Kadern und Spezialisten verschaffen.

 

UVEK Pressemitteilung  

 

Die beiden Unternehmen sollen dank der am Mittwoch beschlossenen Revision der Verordnung zum Bundespersonalgesetz vor allem bei der Lohngestaltung einen breiteren Spielraum erhalten.

 

Wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einem Communiqué schreibt, will der Bundesrat der Post und der SBB ermöglichen, bei Kaderangestellten vermehrt Regeln anzuwenden, wie sie auch bei Konkurrenten möglich sind. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2010.

Obigationenrechtliche Anstellungsverhältnisse soll es aber höchstens für 5 Prozent des gesamten Personalbestandes geben. Die neue Regelung betreffe ausdrücklich das obere und das mittlere Kader, soweit dies von der Führungs- und Fachverantwortung her gerechtfertigt sei. Von der neuen Flexibilität profitieren können auch Spezialisten in der Informatik und anderen Schlüsselbereichen.

 

Bei der Ausarbeitung der Anstellungsbedingungen für diese Personalkategorien sollen Post und SBB die betroffenen Personalverbände beteiligen müssen.