Die Strecke Zürich-Sargans-Chur soll weiter ausgebaut werden. Die Kantone Schwyz, Glarus, St.Gallen, Graubünden sowie der Zürcher Verkehrsverbund ZVV einigten sich mit den Betreibern SBB, SOB und RhB auf eine gemeinsame Stossrichtung. Eine Überholgleisanlage im Kanton Schwyz ist Voraussetzung für die Beibehaltung der heutigen Angebotsqualität und die Weiterentwicklung des Korridors. Die Kantone setzen sich dafür ein, dass die erforderlichen Infrastrukturmassnahmen ins Paket Bahn 2030 des Bundes aufgenommen werden.
Ein Intercity vor dem Sarganser Hausberg "Gonzen" Foto: Marcel Manhart
Unter Einbezug aller Beteiligten wurden 2009 verschiedene Varianten für ein mittel- bis langfristiges Angebotskonzept im Fern- und Regionalverkehr zwischen Zürich und Chur untersucht. Am 29. März 2010 verabschiedeten die zuständigen Regierungsräte der Kantone Schwyz, Glarus, St.Gallen und Graubünden sowie der Zürcher Verkehrsverbund ZVV die gemeinsam erarbeitete Stossrichtung und legten das weitere Vorgehen fest.
Lösung für die March
Mit einer neuen Überholgleisanlage in Schübelbach soll im Kanton Schwyz der ab 2014 absehbare Trassenkonflikt zwischen der S2 Zürich-Ziegelbrücke und dem Fernverkehr Zürich-Chur gelöst werden.
Damit ist der S2-Halbstundentakt für alle Stationen zwischen Pfäffikon SZ und Ziegelbrücke auch nach Einführung der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich möglich. Der Kanton Schwyz setzt sich für eine
rasche Umsetzung dieser Überholgleisanlage ein und finanziert eine erste Infrastrukturstudie. Diese soll 2010 abgeschlossen werden und vertiefte Informationen bezüglich technischer Anforderungen,
Realisierungsdauer und Kosten liefern.
Ausbau zum Halbstundentakt
Die gemeinsame Stossrichtung basiert auf einem InterCity-Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur mit Halten in Sargans und Landquart. Dieser Halbstundentakt wird ergänzt mit zwei stündlichen
Zügen Zürich-Chur und Zürich-Glarnerland mit weiteren Unterwegshalten. Das Konzept erfordert neben der Überholgleisanlage in Schübelbach weitere Infrastrukturmassnahmen wie Güterüberholgleise
sowie die Aufwertung von Publikums- und Signalanlagen. Die Kosten für diese Massnahmen werden bis Ende 2010 vorliegen.
Für eine halbstündliche Bahnanbindung des Rheintals in Sargans und der RhB in Landquart und Chur an die Intercity-Züge sind zusätzliche Infrastrukturausbauten nötig. Die Kantone werden sich dafür
einsetzen, dass die Ausbauten und die dafür erforderlichen Mittel in der Bahn 2030 berücksichtigt werden. Die Umsetzung der gemeinsam festgelegten Ziele ist abhängig vom Zeitpunkt der noch
offenen Finanzierung und erfordert ein gemeinsames Engagement der fünf Kantone.