Neu einheitlicher Nachtzuschlag für den Grossraum Zürich

Ab Fahrplanwechsel gilt ein einheitlicher Nachtzuschlag im Grossraum Zürich. Darauf haben sich Zürichs Nachbarverbunde, die SBB und der ZVV geeinigt. Der Einheits-Nachtzuschlag kostet fünf Franken und ist in neun Nachtnetzen gültig.

Nachts S-Bahn fahren wird tarifmässig einfacher                           Foto: Marcel Manhart

 

Der Nachtverkehr boomt. Jedes Wochenende sind allein im Zürcher Verkehrsverbund ZVV mehr als 25‘000 Nachtschwärmer unterwegs. Das Nachtnetz wurde seit seiner Lancierung vor knapp zehn Jahren schrittweise ausgebaut und weiterentwickelt. Auch über das ZVV-Gebiet hinaus in die Nachbarkantone kamen neue Linien und Verbindungen dazu. Zudem entstanden in den benachbarten Verbünden Nachtnetze mit eigenen Nachtzuschlägen. Für die Kundinnen und Kunden ist es mit dem neuen Einheits-Nachtzuschlag künftig einfacher und attraktiver, die zahlreichen Nachtangebote zu nutzen und sicher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. Ein weiterer Vorteil: Der Einheits-Nachtzuschlag vereinfacht die Arbeit des Kontrollpersonals.

Mehr Leistung zum gleichen Preis

 Der neue Einheits-Nachtzuschlag wird in der Nacht vom 9. auf den 10. Dezember 2011 eingeführt und ist in den Tarifverbünden A-Welle, OSTWIND, FlexTax, Tarifverbund Schwyz, Tarifverbund Zug, im Z-Pass sowie im ZVV und auf den SBB-Nachtzügen Zürich – Luzern und Schaffhausen – Singen gültig. Der Preis für den Einheits-Nachtzuschlag beträgt trotz des stark vergrösserten Geltungsbereichs weiterhin pauschal fünf Franken. Kundinnen und Kunden können auch in Zukunft den Nachtzuschlag per SMS auf ihr Mobiltelefon bestellen. Der Bestellcode lautet neu nur noch „NZ“ statt „ZVVNZ“ an die Zielnummer 988. Der Nachtzuschlag kann im gesamten Nachtnetzverbund auch am Schalter, am Ticketautomaten oder über SBB Mobile bezogen werden.

Gratisangebote der Kantonalbanken für einzelne Verbunde
Der „ZKB Nachtschwärmer“ der Zürcher Kantonalbank (Bestellcode „ZKBNZ“ an die Zielnummer 988) sowie das entsprechende Angebot der Schaffhauser Kantonalbank für deren Kundinnen und Kunden bleiben weiterhin bestehen. Ihre Gültigkeit beschränkt sich jedoch im Gegensatz zum regulären Nachtzuschlag auf die Verbundgebiete der jeweiligen Kantone.