Bundesgericht gibt grünes Licht für SBB-Projekt CEVA in Genf

Das Bundesgericht hat den Weg zum Baubeginn für das grenzüberschreitende Bahnprojekt CEVA in Genf freigemacht. Es liess den Bau zu. Ausgenommen ist ein Tunnel. In diesem Punkt akzeptierte das Gericht die aufschiebende Wirkung.

SBB und SNCF gemeinsam am Bahnhof Genève                               Foto: Marcel Manhart

 

Das höchste Gericht hielt fest, SBB und Kanton Genf könnten mit dem Bau der neuen 13,7 Kilometer langen Bahnverbindung zwischen dem Genfer Bahnhof Cornavin und der französischen Stadt Annemasse beginnen - auf eigene Verantwortung.

Die grossen Arbeiten für den Champel-Tunnel sind aber bis zu einem definitiven Entscheid unzulässig. Darin gab das Gericht den Einsprechern Recht. Die im Quartier Champel wohnhaften Rekurrenten befürchten einen irreparablen Schaden, sollte der Tunnel im geplanten Umfang realisiert werden. Der Bau würde es nicht mehr erlauben, Lärmschutzmassnahmen vorzunehmen, wenn das Bundesgericht das verlangen würde.

In seinem Entscheid relativiert das Bundesgericht indessen die aufschiebende Wirkung. Es erinnert daran, dass die Arbeiten am Tunnel wie etwa der Aushub nicht vor dem 5. Juli 2012 beginnen. Die aufschiebende Wirkung betrifft nur die grossen Arbeiten. An den Vorarbeiten hindert sie die Projektverantwortlichen nicht. Diese Vorarbeiten sollen im Oktober anlaufen.