Weichenstellung für den künftigen Ausbau des Bahnnetzes

Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) 

für den Ausbau der Bahninfrastruktur

 

Der Ausbau des Bahnnetzes ist für die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) eine dringende Notwendigkeit: Ein leistungsfähiger öffentlicher Verkehr ist für die Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt von zentraler Bedeutung. Die KöV begrüsst im Grundsatz die Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) mit der Schaffung eines Bahninfrastrukturfonds für Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Schienennetzes. Bei der Finanzierung und der Mitwirkung der Kantone gibt es noch offene Fragen. 

Weichenstellung für einen leistungsfähigen ÖV                              Foto: Marcel Manhart

 

Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen, wie der Infrastrukturbericht des Bundes aufzeigt. Die Bahninfrastruktur stösst an ihre Kapazitätsgrenzen und die Nachfrage wächst stetig (Prognosen Personen- und Güterverkehr bis 2030: plus 60 bzw. 70 Prozent): Ein Ausbau ist unabdingbar und dringlich. Die KöV begrüsst den konzeptionellen Ansatz von FABI, mit den verfügbaren Mitteln ein möglichst gutes Angebot im Personenverkehr zu erzielen – ausgehend von der neuen, neben dem Städtenetz Schweiz zunehmend auch von Metropolitanräumen geprägten Struktur der Schweiz und unter Einbezug des Regional- und Agglomerationsverkehrs. Im Güterverkehr sollen genügende Kapazitäten sichergestellt werden.

Der Finanzierungsvorschlag ist noch nicht ausgereift: Der Bundesrat will die Kantone mit jährlich 300 Mio. Franken zur Kasse bitten – inakzeptabel für eine Bundesaufgabe, welche nach den Regeln des Neuen Finanzausgleichs vom Bund zu finanzieren ist. Schon heute beteiligen sich die Kantone erheblich an Investitionen der SBB-Infrastruktur: Zwischen den Jahren 2000 bis 2011 durch Mitfinanzierungen im Umfang von 2,25 Mrd. Franken (jährlich über 200 Mio. Franken) und Vorfinanzierungen (jährlich 15 Mio. Franken Zinskosten) gemäss einer aktuellen Umfrage bei den Kantonen. Für den regionalen Personenverkehr bedeutet dies letztlich, dass die Kantone mehr als ihren gesetzlichen Anteil von 50 % beisteuern müssen, um dieser Entwicklung gerecht zu werden. Die Kantone sind somit bereits stark beteiligt an der Finanzierung des regionalund Agglomerationsverkehrs und teilweise an der nationalen Infrastruktur.

 

Die KöV vermisst am Finanzierungsmodell eine deutliche Beteiligung des Bundes. Der Bund muss seine Aufgabe wahrnehmen und sich ganz erheblich an den Kosten beteiligen. Die vom Bund beschränkte Wachstumsrate im Verkehrsbereich von real 0,5 % steht im Kontrast zur Nachfragesteigerung von 5 bis 10 % jährlich. Die KöV erwartet vom Bundesrat, dass er die notwendigen Ressourcen für seine verkehrspolitischen und raumplanerischen Ziele bereitstellt und mit den Kantonen gerechte, NFA-verträgliche Regeln zur Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds sucht. Darüber hinaus müssen die Kantone auch in Zukunft die Möglichkeit behalten, die Planung und Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs in ihrem Kanton aktiv mitbestimmen zu können. Zwischen Bund und Kantonen müssen nun lösungsorientierte Gespräche laufen.

Wichtig ist, dass der Ausbau des Bahnnetzes nun rasch vorangetrieben wird, damit der Bevölkerung und Wirtschaft auch in Zukunft ein leistungsfähiges Schienennetz zur Verfügung steht und die Schweiz diesen Standortvorteil bewahren kann.