Billettpflicht im Schweizer Fernverkehr ab Dezember 2011

Der „Strategieausschuss Direkter Verkehr“ (StAD) unter der Leitung des Verbandes öffentlicher Verkehr (VöV) hat beschlossen, auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 die Billettpflicht im Fernverkehr einzuführen. Damit die Umsetzung möglichst sanft erfolgen kann, erarbeitet die SBB in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Zugpersonals Kulanzmassnahmen und Ausnahmeregelungen. Die Zugbegleiter können sich künftig noch stärker auf ihre Service- und Gastgeberrolle konzentrieren.

 

Medienmitteilung VÖV 

                                                                                                              Foto: SBB CFF FFS

 

Gerade zu Spitzenzeiten ist die Auslastung der Züge so hoch, dass die Zugbegleiter je länger je weniger alle Reisenden kontrollieren können. Das führt dazu, dass viele Reisende keine Möglichkeit haben, auf dem Zug ihr Billett zu lösen – so entgehen beispielsweise der SBB Erträge im zweistelligen Millionenbereich. Der Strategieausschuss Direkter Verkehr (StAD) unter der Leitung des VöV hat deshalb beschlossen, auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 hin im Fernverkehr (also Züge mit der Bezeichnung IC, IR oder ICN) die Billettpflicht einzuführen. Dies gibt den Zugbegleitern auch die Möglichkeit, sich noch stärker auf ihre Service- und Gastgeberrolle zu konzentrieren.

Billettpflicht bedeutet, dass die Reisenden im Fernverkehr vor Reiseantritt ihr Billett gelöst oder entwertet haben müssen – andernfalls müssen sie wie im Regionalverkehr einen Zuschlag bezahlen. Dies wird grundsätzlich auf allen Fernverkehrszügen der Fall sein, den touristischen Transportunternehmen wie etwa Rhätische Bahn, Postauto oder der Schifffahrt steht es frei, nach wie vor das gesamte Sortiment im Zug zu verkaufen.

Personalvertretung gestaltet Umsetzung mit
Damit die Umsetzung in der Praxis gut funktioniert, werden in enger Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des SBB-Zugpersonals Kulanzmassnahmen und Ausnahmeregelungen erarbeitet.

Heute lösen nur noch zwei von Tausend Reisenden der SBB ihren Fahrausweis im Zug. Die Verkaufskanäle sind in den letzten Jahren ständig ausgebaut worden. Insbesondere für den spontanen Kauf kurz vor Abfahrt eignen sich die Ticketshops von SBB Mobile sowie die modernen Billettautomaten sehr gut. Der Entscheid der öV-Branche ändert nichts daran, dass in den Fernverkehrszügen der SBB auch künftig zwei Zugbegleiter mitfahren. Es braucht die 125 neuen Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, die bis 2013 ausgebildet werden.

Der SEV, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, und das im SEV-Unterverband des Zugpersonals (ZPV) organisierte Zugpersonal fordern, dass in den Fernverkehrszügen die Zugbegleiter/innen weiterhin regelmässig Fahrausweiskontrollen durchführen und dabei in begründeten Einzelfällen kulant sein sollen.

SBB, BLS, RhB, MGB usw. beabsichtigen auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 eine generelle Billettpflicht einzuführen. Dies bedeutet, dass neu auch in den Fernverkehrszügen alle Reisenden ihr Billett gelöst oder entwertet haben müssen. Andernfalls müssen sie, wie im Regionalverkehr, mit hohen Zuschlägen und Bussen rechnen.

SEV und ZPV sind einverstanden mit dem Grundsatz, dass sämtliche Benützer/innen des öffentlichen Verkehrs ihren Fahrausweis vor Antritt der Fahrt lösen und andernfalls Zuschläge bezahlen sollen, sofern diese Zuschläge im Fernverkehr anders gehandhabt werden als im Regionalverkehr. Denn im Fernverkehr gibt es zum Beispiel viele Tourist/innen, die sehr wohl zahlungswillig sind, aber infolge Unkenntnis der hiesigen Verhältnisse einen unverhältnismässig hohen Zuschlag bezahlen müssten. Dies gilt auch für andere korrekte öV-Benützer/innen, während der Fall bei renitenten Schwarz- und Graufahrern anders liegt.

Daher fordert SEV-Gewerkschaftsekretär Jürg Hurni: „Das Zugpersonal muss die Möglichkeit haben, in begründeten Einzelfällen kulant zu sein. Dafür sind zusammen mit den Sozialpartnern Sonderregelungen auszuarbeiten.“ So könne und müsse auch vermieden werden, dass die Einführung der Billettpflicht zu einer Zunahme des Konfliktpotenzials auf den Zügen führt.

Kundenservice aufrechterhalten
„Das Zugpersonal muss im Fernverkehr weiterhin regelmässig Fahrausweiskontrollen durchführen und das Serviceangebot in diesen Zügen aufrechterhalten“, betont Jürg Hurni. „Die Zugbegleiter/innen müssen ihrer Rolle als Gastgeber/innen und Kundenbetreuer/innen gerecht werden und dürfen nicht als blosse Zuschlagseintreiber/innen missbraucht werden.“ Dies widerspräche auch ihrer Ausbildung, so Hurni weiter.

Daher und nicht nur aus Sicherheitsgründen ist es dem SEV auch wichtig, dass auf allen Fernverkehrszügen möglichst rasch die Doppelbegleitung eingeführt wird.

Der Leistungsabbau bei den SBB geht weiter. Neu sollen die Reisenden dazu gezwungen werden, ihre Fahrkarte auch im Fernverkehr im Voraus zu beziehen. Sonst werden sie als Passagiere ohne gültigen Fahrausweis – also als Schwarzfahrer – behandelt.

Pro Bahn Schweiz, die Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs kann dieser Regelung wenig bis gar kein Verständnis entgegenbringen. Wohl sind Bezugsmöglichkeiten für die Billette mit Automaten oder mit dem Mobiltelefon gegeben, kurz vor der Abfahrt an einem Billetautomat noch geschwind ein Billet herauszulassen, ist aber nicht jedermanns Sache. Es bleiben zwei Varianten: Den Zug zu verpassen oder als sog. Schwarzfahrer oder Schwarzfahrerin abgestempelt zu werden.

Pro Bahn Schweiz will, dass jede und jeder Passagier sein Billet bezahlt. Es gibt aber andere Lösungen, die Einnahmen zu sichern. Beispielsweise durch die Aufstockung des Personals für eine effiziente Fahrausweiskontrolle oder die Kontrolle der Fahrausweise vor dem Einsteigen, bei Zugsteilen, die von der Stammkomposition abgetrennt, aber zugänglich sind. Erste und wichtigste Aufgabe des Begleitpersonals ist die Kontrolle der Fahrausweise und damit die Einnahmensicherung. Nebenaufgaben wie Fahrplanauskünfte fallen übrigens selten an. Dafür wird bei einem Passagier ohne Billet der Aufwand überproportional steigen, weil dann ausgedehnte, aber auch heftige Diskussionen anstehen, die zeitintensiv und unangenehm sind.

Dafür wird jetzt wird das Kind mit dem Bad ausgeschüttet und mit Holzhammermethoden versucht, Kundinnen und Kunden zur Raison zu bringen. Positiv zu werten ist, dass sogenannten Kulanzfälle definiert werden, um die Auswirkungen zu mindern. Noch positiver wäre allerdings, das gegenwärtige System mit dem bestehenden Zuschlag zu belassen, dafür aber die bestehenden Lücken mit mehr Personal zu schliessen.

 

 - Nach eigenen Angaben entgehen der SBB durch Kunden, die ohne Billett Zug fahren

    und nicht kontrolliert werden, jährlich Erträge im zweistelligen Millionenbereich


- Auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2011 wird die Billettpflicht im Fernverkehr

   (IC, IR, ICN, etc.) definitiv eingeführt


- Das Zugpersonal hat damit die Möglichkeit, sich stärker auf seine Service- und

   Gastgeberrolle zu konzentrieren


- Zusammen mit Vertretern des SBB-Zugpersonals werden Kulanzmassnahmen und

   Ausnahmeregelungen erarbeitet


 -Die SBB hält weiterhin am Ziel fest, sämtliche Fernverkehrszüge mit zwei Zugbegleitern

   begleiten zu lassen


- Touristische Transportunternehmen (Rhätische Bahn, Postauto, Schiffe) dürfen weiterhin

   das gesamte Sortiment auf ihren Verkehrsmitteln verkaufen