Chancen und Risiken einer vorgezogenen Inbetriebnahme des NEAT Gotthard-Basistunnels

Die SBB orientierten die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) an der Sitzung vom 06. Juni 2011 über ihre Abklärungen zur Machbarkeit, zu den Risiken und zu den Auswirkungen einer allfälligen früheren Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im 2016 aus Sicht der künftigen Betreiberin. Die NAD wird die Diskussion an der August-Tagung in Anwesenheit des Bundesamtes für Verkehr (BAV), der SBB und der AlpTransit Gotthard (ATG) weiter vertiefen. Das BAV wurde beauftragt, dazu eine Stellungnahme zuhanden der NAD zu verfassen.

Die Alptransit-Lok Re 460 075-5 kündet den Bau an                      Foto: Marcel Manhart

 

Die ATG (Erstellerin) hat im Herbst 2010 entschieden, die Übergabe des Gotthard-Basistunnels an die SBB (Betreiberin) neu auf Mai 2016 vorzusehen. Die SBB haben in der Folge abgeklärt, unter welchen Bedingungen eine volle kommerzielle Inbetriebnahme bereits Ende 2016 erfolgen kann und welche Auswirkungen und Risiken sich dadurch ergeben. Die SBB hat den entsprechenden Schlussbericht am Morgen des 6. Juni 2011 dem BAV übergeben und die NAD anschliessend über die wichtigsten Ergebnisse orientiert. Gemäss SBB ist eine Inbetriebnahme im Jahr 2016 technisch möglich, jedoch anspruchsvoll und mit einigen Risiken behaftet. Eine ausreichend gesicherte Abschätzung für den Inbetriebnahmezeitpunkt könne erst Ende des Jahres 2014 definitiv fixiert werden, wenn die Mehrzahl der Einflussfaktoren geklärt ist.

Im Sinne einer Auslegeordnung führte die NAD eine erste angeregte Diskussion. Sie hat beschlossen, den vielschichtigen Themenkomplex im Rahmen ihrer nächsten Tagung mit den Vertretern des BAV, der SBB und der ATG weiter zu vertiefen. Das BAV wurde beauftragt, der NAD bis Mitte August 2011 eine Gesamtbeurteilung aus Sicht des Bundes zu verfassen. Eine fundierte Beurteilung von Kosten, Nutzen und Risiken aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht wird erst danach möglich sein.

In ihrem Tätigkeitsbericht über das Jahr 2010 vom 05. Mai 2011
hatte die NAD die grundsätzlichen Anforderungen an eine allfällige frühere Inbetriebnahme aus Sicht der Oberaufsicht festgehalten: Massnahmen zur Sicherung oder Beschleunigung von Terminen dürfen unter Berücksichtigung aller Faktoren keine Mehrkosten zu Lasten des Neat-Gesamtkredits zur Folge haben, das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss klar ausgewiesen werden und der Einhaltung der Kosten und Kredite muss gegenüber der Einhaltung der Terminziele Priorität eingeräumt werden. Zudem sollte den Aspekten der Sicherheit und der Betriebsstabilität gebührend Rechnung getragen werden.

Bezüglich künftigem Betrieb des Gotthard-Basistunnels versicherte das BAV, dass der Halbstundentakt im Personenverkehr problemlos mit sechs Güterzügen pro Stunde und Richtung kombiniert werden kann.

Positiv zur Kenntnis nehmen konnte die NAD schliesslich, dass durch den Verzicht der SBB auf die Verlegung eines 132-kV-Kabels im Gotthard-Basistunnel rund 40 Millionen Franken eingespart werden können.

Die NAD tagte am 06. Juni 2011 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Filippo Lombardi (CVP/TI) in Bern. An der Sitzung nahmen teil der Konzernchef der SBB, der Verwaltungsratspräsident der ATG, die Direktoren der EFK und des BAV, deren Mitarbeitende sowie ein Vertreter der Eidg. Finanzverwaltung.